@chandniSo, jetzt hör mal zu:
Fleisch essen=Tiere töten insklusive Leidensweg=Ausbeutung der Tiere=Tiermaterial
Sodomie, WENN DAS TIER KEINEN SCHADEN ERLEIDET UND ES DAMIT EINVERSTANDEN IST!!!
Habe jetzt auch drei Fragezeichen dahintergemacht, vielleicht dringt es so vor.Das Zauberwort heißt "differenzieren" und nicht über einen Kamm scheren.
@Dra2807Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.
Das deutsche Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Doch bestimmte Tiere sind zu begehrten Sexual- und Lustobjekten geworden, ohne ihnen ebenfalls einen angemessenen tierrechtsorientierten Schutz gesetzlich zu garantieren.
Ich finde das auch nur wiederlich und mir tun die Tiere leid.
Hier noch ein Nachtrag:
Strafgesetzbuch § 175b (gestrichen)
Bis 1969 war die Strafbarkeit sexueller Handlungen (widernatürliche Unzucht) mit Tieren durch § 175b StGB (Strafgesetzbuch) geregelt.
Im Zuge der 1. Strafrechtsreform vom 25. Juni 1969 sind heute sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren nicht mehr strafbar.
Quele:verschwiegenes-Tierleid.de
ist erlaubt, erstmal schlaumachen und dann Phrasen leihern.