SPARTEN_ZERO schrieb:Nach meiner vorgeschlagenen Methode agiert das Gericht zusammen mit den Hinterbliebenen! bezieht diese mit ein, gibt mehrere Möglichkeiten vor wie mit dem Täter zu verfahren ist.
Finde es schwierig, ein Gericht, inklusive Opferangehörige, über Leben und Tod entscheiden zu lassen.
Die Hinterbliebenen sind emotional involviert. Ich halte es nicht für sinnvoll, unter diesen Umständen ein Urteil mitzubeeinflussen. Das sollten dann doch Menschen tun, die keine Beziehung zu Opfer und Täter haben/hatten.
Und was für eine Glückslotterie ist das!? Der Täter kann auf verzeihende Angehörige treffen oder auf wütende, die sich in ihrem Zorn und ihrer Trauer die Todesstrafe wünschen.
Vielleicht würden es einige Hinterbliebene auch bereuen, wenn sie sich in einer Phase tiefer Trauer und Verzweiflung für die Todesstrafe aussprechen, dieses aber nach Jahren anzweifeln und Gefühle der Schuld entwickeln? Schließlich sind sie mitverantwortlich, dass ein Menschenleben ausgelöscht wurde.
Und was ist mit Opfern ohne Angehörige? Hat der Täter dann "Glück" gehabt, weil dann nur noch das Gericht entscheidet? Ich weiß ja nicht.
Die Diskussion ist ja alt aber was ist, wenn der mutmaßliche Täter doch unschuldig war und dennoch sein Leben lassen musste? Wie will man sicherstellen, dass das nicht geschieht?
Ich stimme
@martenot zu, lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung ist erstmal eine gute Sache.
Ich bin ganz klar gegen die Todesstrafe. Grundsätzlich und in jedem Fall.