Me-myself-i schrieb:Nächstes Jahr wird an meiner Schule ein Jogginghosenverbot eingeleitet und jeder der dies missachtet, wird erst einen Tag vom unterricht ausgeschlossen und beim Dritten mal gibt's eine Konferenz. Was sagt ihr dazu?
Üblicherweise werden schulinterne Regeln von der Schulkonferenz beschlossen. Diese setzt sich, zumindest in Schleswig-Holstein, aber meines Wissens nach auch in anderen Bundesländern zusammn aus Vertretern der Lehrerschaft, der Schülervertretung und Elternvertretern. Von den Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, dass auch die Formulierungen der Anträge und das Abstimmungsergebnis enthält. Jeder der beteiligten Interessengruppen hat die Möglichkeit, dieses Protokoll einzusehen.
Das solltest Du Dir mal ansehen und nach den Begründungen und dem Verlauf von Diskussion und Abstimmung durchforsten. Hintergründe zum "warum" wären hilfreich. Übrigens kann gegen solche Auflagen ggf. auch vor einem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Man muss, selbst als Schüler, nicht alles widerstandslos hinnehmen.
Wie wäre es mal mit einer "Jogginghosen-Woche", in der alle Schüler eine Woche lang in dem verbotenen Kleidungsstück zur Schule kommen? Dazu die Presse einladen und selbst Material ins Netz stellen.