KFB schrieb:Nö, eigentlich nicht weils ein Grundbedürfnis ist.
Du hast sicher das Gesetz parat, dass eine Privatperson oder jeden Gewerbetreibenden ZWINGT, seinen Keramikthron zur Verfügung zu stellen.
Gibt's dann Bußgeld, wenn man das nicht macht? Oder Haft?
Das ist doch Quatsch
:DDu musst als Privatperson nicht einmal die Tür öffnen, wenn jemand klingelt. Nicht einmal der Polizei.
Erst Recht musst du keine fremde Person in deine Wohnung oder dein Haus lassen. Außer vielleicht wenn die andernfalls totgeschlagen würde, also eine wütende Meute sie verfolgt und sie zu dir flüchtet. Selbst dann wäre es fraglich, weil du dich selbst in möglicherweise Todesgefahr begibst. Ist eine ähnliche Geschichte, wie mit der Frage:,,Muss man sich ins Getümmel werfen, wenn man sieht, wie 5 Männer einen Einzelnen zusammenschlagen, um ihn zu schützen?"
Muss man nicht. Die Forderung der Hilfe und Zivilcourage ist schon damit erfüllt, dass man die Polizei alarmiert.
In jedem Fall gibt es keinerlei Verpflichtung, jemanden reinzulassen, der meint:,,Hey, ich scheiß mir gleich in die Hosen, kann ich bei dir mal auf's Klo?"
Ist vielleicht gemein oder unhöflich, aber reinlassen musst du die Person nicht
:DUnd wer sagt denn, dass das nicht nur eine Trickvariante zum Überfall ist?
Einer klingelt mit einer netten Bitte, einer Frage oder was auch immer und sobald man die Tür aufmacht, wird sie eingetreten, der Räuber dringt ein, der Komplize kommt aus dem Versteck hervor...
Hier ein ähnlicher Fall:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article161724385/Der-Raubversuch-bei-dem-Moustapha-A-erschossen-wurde.htmlUnd auch als Gewerbetreibender musst du keine öffentlich nutzbare Toilette bieten.
Manche Lokale, Cafes, Tankstellen und dergleichen haben ein Schild mit der Info:,,Nur für Gäste" oder ,,Kostenlos für Gäste, alle anderen zahlen 50 Cent" oder dergleichen.
Aber das ist reine Höflichkeit, mehr nicht. Verpflichtet sind die nicht, für Fremde Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Bei öffentlichen Gebäuden wie dem Informationszentrum der Stadt oder dem Rathaus sieht es nochmal etwas anders aus, da kann man normalerweise einfach hingehen, aber auch dort gibt es ein Hausrecht.
Wenn jemand in der Lobby randaliert hat, rausfliegt und ihm dann einfällt:,,Ach Mist, ich muss mal auf's Klo", hat er kein Recht, nochmal ins Rathaus zu kommen.