@der-Ferengi der-Ferengi schrieb:Denn - beim Nachname-
kauf hat man nämlich das Recht, die Ware auf Un-
versehrtheit zu prüfen. Das heißt konkret: Wenn mir
der Postzusteller das Paket/Päckchen übergibt, habe
ich das Recht dieses zu öffnen und wenn sich darin
statt meiner Ware nur Backsteine befinden, kann ich
die bezahlung verweigern und der Postzusteller muß
das Paket/Päckchen wieder zurücknehmen.
So ist man aus der Sache sofort wieder raus.
Dieses Recht hast Du immer, egal gem. welcher Zahlungsart Du die Ware erhälst.
der-Ferengi schrieb:Per Vorkasse gestalltet sich das Ganze dann "etwas"
schwieriger, da man durch die Zahlung den Vertrag
zugestimmt hat. Wenn das Paket/Päckchen dann
nach ca. einer Woche zugestellt wird und es befinden
sich statt der Ware nur Backsteine darin, wird es schwie-
rig, das Geld wieder zurückzuklagen, da man ja einen
rechtlichen Vertrag eingegangen ist. Schlimmer noch,
wenn es sich dabei um einen Fail-Account handelt.
Das gezahlte Geld ist dann (so gut wie) verloren.
Dein Misstrauen in allen Ehren, aber hier scheinst Du ein paar Dinge durcheinander zu würfeln oder fehlinformiert zu sein.
Es ist lediglich "umständlich" oder vielleicht auch "ärgerlich" wenn man etwas per Vorkasse bezahlt, abgelinkt wird und dann seinem Geld "hinterherlaufen" muss.
RECHTLICH aber ist man auf der sicheren Seite. man erhält sein Geld zurück....im ungünstigsten Fall dann sicherlich mit Aufwand oder Umständen verbunden (zB Klage o.s.)
Einen VETRAG, wie DU erwähnst, gehst Du IMMER ein, da möchte ich Dich bitten, einmal die rechtlichen Bestandteile eines Kaufvertrages und das Zustandekommen eines solchen näher zu googeln oder nachzulesen! Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal ob Du per Nachnahme bestellst oder per Vorkasse...spielt Kaufvertraglich KEINE Rolle.
Wenn Du per Vorkasse bezahlst, hast DU bei der Annahme einer Sendung die gleichen Rechte (und teilweise sogar "Pflichten", was nur keiner weiss und auch nicht macht), nämlich das Paket vor den Augen des Postboten zu öffnen und auf Korrektheit / Unversehrtheit usw. zu prüfen und ggf. die Annahme anschliessend zu verweigern! Pflicht ist es, weil lt. Gesetz ein Mangel sofort nach Erkennen angezeigt werden muss, d.h. wenn zB der Umkarton beschädigt ist, MUSS das Paket sofort geöffnet werden. Macht man das nicht, hat man u.U. bei einer späteren Reklamation das Nachsehen.
Fail-Accounts gibts überall, nicht nur im Internet und nicht nur bei Mailorder-Unternehmen, es kann auch sein, dass Du in einem PC-Laden einen PC kaufst, und der nach 6 Monaten pleite geht und Du dann beim Garantiefall der Kohle hinterherläufst. Da macht man sich halt VORHER schlau und kauft NUR da, wo man auch sicher gehen kann, dass es sich um einen seriösen Verkäufer handelt....egal ob Laden vor Ort oder Mailorder oder Ebay.
Und bzgl. des TE und des Topics dazu mal ganz ehrlich: Es hat doch jeder, der Geld ausgibt ein eigenes Interesse daran, dieses nicht zu verlieren oder dem hinterherzulaufen, daher macht man sich doch VORHER schlau, WO man kauft, WER da verkauft, und WIE die ganze Abwicklung ist. Wer das nicht kann oder das nicht macht, ist kfm. schlicht und ergreifend UNMÜNDIG.
Hier noch ein Wiki-Link zum Kaufvertrag
Wikipedia: Kaufvertrag (Deutschland)