@victory Na geht doch.
:)Also, es schein sich um private Einstellplätze zu handeln.
Dort hätte die Polizei dein Auto nicht abschleppen lassen. Ein Knöllchen wohl wegen Behinderung. Aber abschleppen nur wenn eine Gefährdung vorliegt.
Der Auftraggeber wird nicht umhin kommen, die Leistung der Abschleppfirma erst mal zu Bezahlen.
Und kann dann Versuchen das Geld von Dir wieder zu bekommen.
Das aufgemalte Verbotsschild hat keine rechtliche Relevanz.
Es bleibt, ein nicht einhalten der Parkordnung, somit kann die Hausverwaltung, wegen Ihrem Hausrecht das Fahrzeug entfernen lassen.
Die dadurch anfallenden kosten sind aber nur sehr selten von Dritten einklagbar.
Also wenn eine sich angepisst fühlende Hausverwaltung Dir egal ist, kannst Du Ihnen den ausgestreckten Mittelfinger zeigen.
Bin mir ziemlich Sicher das der Anwalt der Verwaltung von einer Klage abraten wird.
Da wenig Chancen bestehen das die Klage angenommen wird, und Sie auch kaum gewonnen werden kann.
:)Bleibt nur noch der Anschiss wegen Beleidigung.
Der Stinkefinger Du kannst Dich erinnern? Wenn die Verwaltung Zeugen hat, sieht das schlecht aus für Dich, und wird Teurer wie das Abschleppen.
;)Gruß
Mailo