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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

37 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abzocker, Abofallen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 17:36
Ähnlich ist es bei Suchmaschineneintragsdiensten.
Nur wie schon gesagt wurde- wenns in den AGB steht das es etwas kostet ist es legal.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 17:59
eigentlich darf es doch net sein das man für keinen service zahlt,gibts da nicht etwa gesetze?

das das unsitlich ist oder sowas?


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 18:13
@Saladin11
warum ist das kein Service?
es ist eine Dienstleistung die man sich bezahlen lassen kann oder nicht.
Nur wenn, muss man es kenntlich machen, inklusive AGB, Impressum, usw.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 18:17
Dienstleistung für freeware geld zahlen?


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 18:19
@Saladin11
nicht für Freeware, für Bereitstellung von freeware.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 18:19
Wenn ich etwas Downloaden will und ich den Name und E- Mail angeben muss, dann gehe ich gleich wieder raus.
Ich habe den Abdobe Reader direkt beim Hersteller Homepage heruntergeladen.
Man muss schon sehr aufpassen, dass man nicht Abgezockt wird.


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15.09.2011 um 18:22
Zitat von wulfenwulfen schrieb:nicht für Freeware, für Bereitstellung von freeware.
das ist abzocke,rapidshare bietet mehr service für günstigere preise!

8 euro für freeware ist unverhältnismässig hoch und höchst wahrscheinlich sogar sittenwidrig.


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15.09.2011 um 18:34
@Saladin11
Na, hoffen wir das die Gerichte das auch so sehen.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 18:59
Man sollte sowieso vermeiden, sich ständig im Internet zu registrieren ... vorallem wegen so belanglosen Sachen wie einem "kostenlosen" Download. Dafür gibts genug seriösere Quellen, wie Chip.de.

Bei Seiten, von denen man zuvor garnichts bis wenig hörte, würde ich stark davon abraten, Accounts zu erstellen. Ansonsten hilft es manchmal auch, die Seite zu googlen ... oft stößt man dann auf Feedbacks von Usern.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

15.09.2011 um 19:27
Zitat von anonymus88anonymus88 schrieb:Bei Seiten, von denen man zuvor garnichts bis wenig hörte, würde ich stark davon abraten, Accounts zu erstellen.
Außer Allmy natürlich!


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Rozencrantz82 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

12.02.2012 um 11:23
Diese Firma die Top-of-Software betreibt wurde verkauft und der neue Besitzer versucht mit der Selben Masche weiter die Leute abzuzocken. Es werden wieder verstärkt Rechnungen rausgeschickt meist von 2010

die Anastassia GmbH wurde von Tropmi Payment GmbH übernommen. Also nicht zahlen!

Ich habe die Mail dem Verbraucherschutz weitergeleitet sowie eine Info an deren Bank weitergegeben und meist hat diese Mail erfolg.


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

10.03.2012 um 12:14
Sie habens schon zum 2ten Mal versucht -.-

Ich hab ihnen gleich zurückgeschrieben ^^
Meine Mail:

_________________________________________________________________________________
So!
Nach ungefähr 2 Jahren besitzen sie die Dreistigkeit mich erneut wegen irgendeiner lächerlichen Abzockezahlung zu kontaktieren?
Wenn sie so versessen auf Geld sind, dann gehen sie auf den Strich anschaffen!
Ich habe keinen Zugriff auf ihre Seite, da mein Avira Antivirus top-of-software blockiert.
Ich denke mehr Beweise für eine zwielichtige Seite brauche ich wohl nicht.

Mir ist schleierhaft woher sie meine Daten haben, aber ich habe bestimmt keinen Vertrag bei ihnen abgeschlossen, also LÖSCHEN SIE AUF DER STELLE meine Daten!

Ansonsten wird sich mein Anwalt sehr über eine Zusammenkunft freuen.

Ich könnte auch gerne einen Ausflug nach Wiesbaden machen und ihnen mit Händen und Füßen vermitteln was für Abschaum der Gesellschaft sie sind.
Nehmen sie sich ein Beispiel an www.chip.de wo man Software umsonst herunterladen kann.

Wenn sie mir mit gerichtlichen Konsequenzen drohen, dann drohe ich mit meinem Anwalt und darüber hinaus mit meiner Selbstgerichtigkeit, die kein Gesetz auf der Welt was vom Menschen erschaffen wurde schlägt.
Meine moralischen Grundsätze sind über jeden Zweifel erhaben, denn die kapitalistische Wirtschaft wird von mir schon genug gefüttert, da lasse ich mir von selbsternannten Sherrifs von Nottingham nicht noch mehr aus der Tasche ziehen!

Ich hoffe ich habe mich deutlich ausgedrückt und erwarte NIE WIEDER ETWAS VON IHNEN ZU HÖREN!

Guten Tag!

-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Sat, 10 Mar 2012 05:07:30 +0100
> Von: Kundensupport <info@top-of-software-support.de>
> Betreff: 2. und letzte Mahnung www.top-of-software.de

> Tropmi Payment GmbH
> Rheinbahnstraße 3
> 65185 Wiesbaden
>
> Wiesbaden, den 10.03.2012
>
> IHRE RECHNUNG
> Anmeldung auf www.top-of-software.de
>
> Sehr geehrter Herr (LivingGuy),
>
> nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 07.03.2010
> um 00:52:10 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
> der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.
>
> Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das
> zweite und
> letzte Vertragsjahr haben Sie am 09.11.2011 die Rechnung RE1111313822
> erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 03.12.2011
> bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1
> BGB)!
> Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese
> Forderung
> geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.
>
> Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin
> zum
> Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen
> stehen
> uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:
>
>
> 12-Monatszugang für www.top-of-software.de
> Anmeldung vom 07.03.2010
>
> Preis : 96,00 EUR*
>
> Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB)
> : 6,00 EUR
> __________
> Gesamtbetrag: 102,00 EUR
>
> * Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
>
>
> Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen
> Gesamtbetrag
> unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
> ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment
> Services
> GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten
> haben.**
>
> -----------------------------------------------------------------------------------
> Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
> Kontonummer: 190039710
> Bankleitzahl: 10050000
> Bank: Berliner Sparkasse
>
> IBAN: DE77100500000190039710
> SWIFT-BIC: BELADEBEXXX
> Bank: Berliner Sparkasse
> Sitz der Bank: Berlin
>
> Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt
> Ihre
> Kundennummer TS7802440 und die Rechnungsnummer RE1111313822 an. Wenn diese
> Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden
> und hat
> daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein
> anderes
> als das vorgenannte Konto zahlen!
> -----------------------------------------------------------------------------------
>
> Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt
> sind, die
> Forderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts-
> oder
> Inkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre.
> Hinzu
> kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die
> Schutzgemeinschaft für
> allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.
>
> Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen
> zur
> Sach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam und
> vollständig lesen sollten.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Tropmi Payment GmbH
>
>
> Tropmi Payment GmbH
> Rheinbahnstraße 3
> 65185 Wiesbaden
>
> Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
> Geschäftsführer: Alexander Varin
> Steuernummer: 4366003380
>
> Telefon: +49 180 588 204 486
> Telefax: +49 180 588 204 487
>
> Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro
> Minute,
> ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.
>
> Internet: http://www.support-tropmi.de
>
>
> ** Die Global Payment Services GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
> Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6
> RDG
> zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
> gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.
>
>
>
>
> WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR SACH- UND RECHTSLAGE
>
> 1. Sie können auch in Raten zahlen
>
> Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den fälligen Gesamtbetrag mit
> einem Mal
> zu bezahlen, dann können Sie mit uns gerne Ratenzahlung ohne Mehrkosten
> vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach die beiliegende
> Ratenzahlungsvereinbahrung
> aus und senden Sie uns diese innerhalb der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist
> unterschrieben zurück.
>
>
> 4. So kam es zum Vertragsschluss
>
> Durch Ihre Anmeldung auf www.top-of-software.de haben Sie einen Antrag auf
> Abschluss
> eines Vertrages abgegeben (§ 145 BGB). Diesen Antrag hatte die
> Betreiberin des
> Internetportals www.top-of-software.de durch Übersendung von Zugangsdaten
> angenommen.
> Dadurch war ein Vertrag über die Nutzung dieses Internetportals
> abgeschlossen
> worden (vgl. grundlegend Bundesgerichtshof, NJW 2002, 363, 364).
>
>
> 5. Sie wurden auf die anfallenden Kosten hingewiesen
>
> Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf
> dem
> Internetportal www.top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für
> jeden, der des
> Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10)
> hinreichend
> deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 -
> 32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht
> Mainz,
> 06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und
> 79 C
> 236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss
> (Amtsgericht
> Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein
> "extrem
> unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals" darstellt
> (Amtsgericht
> Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11). Denn "bei der Beachtung der in eigenen
> Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt ist es dem Nutzer daher ohne weiteres
> möglich,
> sich bewusst zu machen, dass er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages
> mit
> eigenen Pflichten abgibt" (Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 - 6 C
> 202/10).
>
>
> 6. Gerichtlich bestätigt: Der Vertrag ist wirksam!
>
> Die über das Internetportal www.top-of-software.de abgeschlossenen
> Verträge sind wirksam
> (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10). Weder liegt "aus Sicht des
> Empfängerhorizonts", also aus der Betreiberin des Internetportals, in
> einer
> Anmeldung eines Nutzers ein "Angebot auf Vertragsschluss über eine
> unentgeltliche Leistung" noch liegt ein Einigungsmangel über die
> Kostenpflicht
> (sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10). Deswegen
> ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Betreiberin dieses
> Internetportals
> die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder anmahnt (Amtsgericht
> Mainz,
> 06.01.2011 - 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 - 79 C 236/10). Hinzu kommt,
> dass das
> Versenden von Mahnungen "eine übliche und alltägliche Vorgehensweise
> ist, die
> im Geschäfts- und Rechtsleben zu akzeptieren ist" (Amtsgericht
> Groß-Gerau,
> 20.02.2007 - 61 C 229/06 sowie 06.08.2010 - 63 C 161/08; Amtsgericht
> Wolfsburg,
> 26.01.2011 - 12 C 331/10).
>
>
> 7. Sie haben ihr Widerrufsrecht nicht genutzt
>
> Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht haben Sie entweder gar
> nicht,
> nicht rechtzeitig oder nicht wirksam ausgeübt. Nach Ablauf der
> Widerrufsfrist
> ist ein Widerruf rechtlich nicht mehr möglich.
>
>
> 8. Anerkenntnis durch frühere Zahlungen
>
> Wenn Sie schon Zahlungen für frühere Vertragsjahre geleistet haben, dann
> haben
> Sie dadurch den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten
> Nutzungsgebühr
> dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, weil "die vorbehaltlose
> Erfüllung einer
> Forderung die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer
> Forderung"
> ist (Landgericht Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06). Denn wer eine Rechnung
> beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis
> ab und
> mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen
> (Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.06.2005, I-21 U 116/04).
>
>
> 9. Zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
>
> Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG durfte die Betreiberin des Internetportals
> www.top-of-software.de Ihre personenbezogenen Daten erheben und - auch
> über das Ende des
> Nutzungsvorgangs hinaus (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG) - verwenden, um die
> Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung Ihnen gegenüber
> abzurechnen. Zu
> diesem Zweck war sie auch berechtigt, die so erhobenen Daten an Dritte zu
> übermitteln (§ 15 Abs. 5 Satz 1 TMG). Zu den zulässigerweise erhobenen
> Daten
> gehörte die IP-Adresse, die Ihrem zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.
> Auf diese
> Weise kann der Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte
> IP-Adresse zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.
>
>
> 10. Anmeldungen unter falschen Daten
>
> Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals www.top-of-software.de
> bewusst mit
> falschen Daten angemeldet haben, dann besteht der Verdacht, dass Sie von
> Anfang
> an nicht vorhatten, die vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr zu
> bezahlen. Ein
> solches Verhalten könnte als (zumindest versuchter) Betrug (§ 263 Abs. 1
> StGB)
> zu bewerten sein. Daneben kann ein Vertragsschluss unter falschen
> Personalien
> auch den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1
> StGB)
> erfüllen (vgl. Kammergericht, NStZ 2010, 576).
>
>
> 11. Anmeldung durch Minderjährige
>
> Auf der Seite www.top-of-software.de konnten sich Minderjährige mit
> wahrheitsgemäßen
> Daten nicht anmelden, weil alle Geburtsjahrgänge, bei denen eine
> Volljährigkeit
> noch nicht gegeben sein konnte, gesperrt waren. Minderjährige, die sich
> auf einem
> Internetportal bewusst mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hatten,
> um sich
> wahrheitswidrig als volljährig auszugeben, waren in der Vergangenheit
> wegen
> Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Aurich, NZS 131 Js 858/08)
> bzw.
> wegen Computerbetruges (§ 263a Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Coburg,
> 320 Js
> 11615/06) angeklagt worden. Darüber hinaus kommt eine
> Schadensersatzhaftung der
> Eltern des Minderjährigen wegen der Verletzung von Prüf- und
> Aufsichtspflichten
> in Betracht ($ 832 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch Landgericht Köln, ZUM-RD
> 2008,
> 93, 95; Landgericht Hamburg, ZUM 2006, 661).


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Vorsicht. Die Abzockerseite www.top-of-software.de hat sich umbenannt

10.03.2012 um 12:14
Meine zweite Mail an die ^^
________________________________________________________________________________
Hier ein Auszug von Computerbetrug.de

Ich hoffe sie sehen ein, dass sie von mir keinen Cent sehen werden und LÖSCHEN SOFORT MEINE DATEN!
Ansonsten werde ICH RECHTLICHE SCHRITTE gegen sie einleiten!

Mit freundlichen Grüßen

_________________________________________________________________________
Wirbel um top-of-software.de: Tausende Internetnutzer haben in den vergangenen Monaten Rechnungen oder Mahnungen der Antassia GmbH in Mainz bekommen. Wir zeigen, was Betroffene wissen müssen.

Die Seite top-of-software.de der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie etwa abcload.de, download-service.de oder win-loads.net. Auf Seiten wie diesen werden Informationen zu kostenlosen Computerprogrammen angeboten. Die Betreiber der Seiten schalten – vorwiegend in den Abendstunden – massiv Werbung bei Google. Sobald ein Internetnutzer nach einem kostenlosen Download sucht, wird ihm die Textanzeige von top-of-software.de oder ähnlichen “Angeboten angezeigt. Ein Klick auf die Anzeige genügt und schon landet man auf der fraglichen Seite, wo einem das gesuchte Programm in großen Lettern angepriesen wird.

Wer dann nicht aufpasst, sitzt in der Falle. Gibt man in der Hoffnung auf den kostenlosen Programm-Download seine Daten ein und bestätigt die AGB, bekommt man wenig später eine Rechnung ins Haus. Man habe sich für ein kostenpflichtiges Abonnement angemeldet, behaupten die Absender.

Seit gut vier Jahren arbeiten fragwürdige Geschäftsleute nun schon mit dieser Masche. Trotzdem gibt es immer noch viele Verbraucher, die auf den Trick hereinfallen – und verunsichert sind: Muss ich zahlen, obwohl ich nie ein Abonnement wollte, sondern nur ein kostenloses Programm gesucht habe?

So ist es aktuell auch im Fall der Seite top-of-software der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. “Bei uns häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals “top-of-software.de”, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Der Rat der Verbraucherschützer ist allerdings klar und deutlich: “Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern.”

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sieht nach eigenen Angaben im Vorgehen der Firma Antassia möglicherweise sogar einen versuchten Betrug, “denn die Aufmachung des Internetportals top-of-software.de und die Art und Weise, wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, ist so gestaltet, dass die Nutzer getäuscht werden und der Anbieter sich dadurch einen Vermögensvorteil verschaffen kann”.

Der für die GmbH tätige – und ebenfalls einschlägig bekannte – Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen von Antassia die vermeintlichen Forderungen an. “Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen”, so die Verbraucherschützer.

Was Opfer von Download-Fallen im Internet wissen sollten, hat Computerbetrug.de in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.


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10.03.2012 um 12:16
Meine dritte Mail XD
_________________________________________________________________________________

Anbei habe ich noch ein hübsches Bild bei meinem Versuch auf ihre Homepage zuzugreifen.

Ich habe Avira seit einem Jahr und das ist das erste Mal, dass er mir soetwas anzeigt, da ich mich normalerweise nicht auf dubiosen Seiten herumtreibe.

ICH BETONE NOCHMALS: LÖSCHEN SIE MEINE DATEN!
Sie verletzen meine Privatsphäre indem sie unrechtmäßig meine Daten verwenden nur um Geld aus mir rauszupressen.

Ich korrigiere meine zuvor geäußertes Statement ich wolle nichts mehr von ihnen hören.
Denn EINE Mail möchte ich noch erhalten.

Und zwar die Bestätigung, dass sie TATSÄCHLICH ALLE MEINE KONTAKTDATEN gelöscht haben!

Ich erwarte ihre Antwort binnen einer Woche, ansonsten werde ich mir tatsächlich die Mühe machen meinen Anwalt zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

TopofSoftware


___________________________________________________________________________
Bin am überlegen ob ich die weiter bombardieren soll, aber diese Abzocke-Computerfritzen haben hinter die Support E-Mailadresse sicher nen Bot gesetzt der nur Rechnungen verschicken kann.
Hätten die wenigstens den Cleverbot hinzugezogen, dann würde immerhin was Lustiges zurückkommen. :D


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10.03.2012 um 12:27
Hab gleich mal nachgefragt.
Offenbar hat Cleverbot kein Interesse an dem Job außer er ist Masochist ^^

TopofSoftware


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10.03.2012 um 12:32
Firmensitz: Wiesbaden-
Bank: Sparkasse Berlin??? mhhh^^


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10.03.2012 um 14:01
@solitär

Bringt nix, am besten du hörst einfach auf zu schreiben, schließt dein E-Mail Fach und ignorierst das ganze. Hab ich auch gemacht. Die schicken eh nur automatisierte Dokumente zurück


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