@voidol voidol schrieb:Geschwindigkeitsbeschränkung auf 250 Knoten unter 10.000 Fuß.
Das gilt auch in Deutschland, tagsüber. Hintergrund ist folgender:
Unter 10.000ft haben wir einen als E klassifizierten Luftraum. Dieser wird bei entsprechenden Mindestwetterbedingungen (min. 8km Flugsicht und einzuhaltender Abstand zu Wolken horizontal 1500m / vertikal 1.000ft) von Sichtfliegern, also z.B. private Hobbyflieger, Segelflieger und was sonst alles nach Sicht unterwegs ist, genutzt. Diese sind nicht flugplanpflichtig und brauchen keine Freigabe durch die Flugsicherung, stehen also auch nicht notwendigerweise mit der Flugsicherung in Kontakt.
Im gleichen Luftraum finden natürlich Flüge nach Instrumentenflugregeln statt, z.B. die Linienflüge während des Steig- bzw. Sinkflugs durch diesen Luftraum. Alle, Sichtflieger, Instrumentenflieger und die Flugsicherung halten in diesem Luftraum die Augen offen, um gefährliche Annäherungen zu vermeiden. Die Flugsicherung hilft dabei mit entsprechenden Verkehrsinformationen, die Linienflieger verfügen heute außerdem über TCAS, ein Kollisionswarnsystem.
Die max. 250kt sind einfach da, um die visuelle Erfassung von möglichen "Gegnern" zu verbessern und Zeit für Ausweichmaßnahmen zu haben.
Ausgenommen von den max. 250kt sind Flugzeuge, die so "langsam" nicht fliegen können, bzw. mit "Mission" unterwegs sind, z.B. die Bundeswehr. Fluglotsen können ebenfalls höhere Geschwindigkeiten erlauben, wenn die Verkehrslage es zuläßt.
Hier mal die deutsche Luftraumstruktur im Bild:
http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/grundkurs_flugsicherung/deutsch/grundkurs_flugsicherung/system_flugsicherung/luftrauminfo_struktur/luftraumplakat.pdf (Archiv-Version vom 27.06.2011)