http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bildungsplan-in-baden-wuerttemberg-streit-ueber-homosexualitaet-als-unterrichtsthema.84ecacfe-3c5e-41a3-8019-af30739c2170.htmlZur Erinnerung:
Der Lehrer möchte eigentlich nicht mehr, als dass die ganze Sache weiter so gehandelt wird, wie bisher.
Ich habe die Petition natürlich gelesen und gezeichnet. Es ist darin kein extremes Vokabular enthalten.
Trotzdem hat der Mann eine Strafanzeige erhalten und der Staat prüft Disziplinarmaßnahmen. Das zeigt mir wieder einmal in welchem Staat wir leben.
Vor zwanzig Jahren hätte der Staat sich selbst anzeigen müssen, da gab es noch einen Paragraphen
175.
http://boardsteinschwubbe.de/schwulenchronic/175.phpAus dem Vorwort:
Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 15. Mai 1871 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.
Die Kohl-Regierung hat ihn dann gecancelt, bestimmt mit Stimmen der Opposition.
Aber es ist doch ersichtlich, dass der Staat bis zum Sommer 1994 genau das Verhalten negativ sanktionierte, was er heute im Übermaß fördert.
Deshalb auch meine Forderung:
Finger weg von der Privatsphäre der Bürger.
Wir haben jetzt schon eine ausgeuferte Gesetzgebung dazu, die aber in der Regel nicht angewandt wird und nicht der Realität entspricht und eher der Fantasie und moralischen Maßstäben solcher Leute wie "von der Leyen" entsprungen ist.