Was geht euch gerade durch den Kopf?
03.06.2018 um 13:04Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Quelle: Wertbeutelverordnung :D
Quelle: Wertbeutelverordnung :D