Was geht euch gerade durch den Kopf?
28.08.2023 um 16:29Mea culpa, da hab ich was durcheinandergebrachtamtraxx schrieb:Das ist soweit fast richtig. Die Voraussetzung dafür ist aber kein erfolgreicher Abschluss. Es muss mindestens 1 Jahr lang AV Beiträge gezahlt werden um Anspruch bei einer nicht selbst verschuldeten Kündigung zu haben.
Danke für die Korrektur 👍