Was geht euch gerade durch den Kopf?
28.08.2023 um 11:13Mehrkanalkryptokomponente wär auch gut für Galgenmännchen 🤔
KFB schrieb:Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG IALG1 nach der Ausbildung ist sicher eher mau.
KFB schrieb:Muss er sich drei Monate vorher beim Amt melden wie jeder andere auchIch kenne es noch so,dass er nach der Lehre 6 Monate angestellt sein musste um erst dann ALG bekommen zu können. Hat sich das geändert?!
Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG I
KFB schrieb:Scheinbar, deine Variante ist mir nicht bekanntIch hab so Sachen seit langem nicht weiter verfolgt.
KFB schrieb:Tut auch nicht NotNicht? Wenn mich ein junger Mensch fragt würde ich ihm womöglich etwas Falsches raten/sagen...nee,möcht ich nich
KFB schrieb:Muss er sich drei Monate vorher beim Amt melden wie jeder andere auchDas ist soweit fast richtig. Die Voraussetzung dafür ist aber kein erfolgreicher Abschluss. Es muss mindestens 1 Jahr lang AV Beiträge gezahlt werden um Anspruch bei einer nicht selbst verschuldeten Kündigung zu haben.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG I
Pony2.4 schrieb:ALG1 nach der Ausbildung ist sicher eher mau.Jein bei diesem speziellen Fall ist es so das die Ausbildungsvergütung erstmal für die Berechnung herhalten muss aber es gibt eine Sonderregelung bei der bei zu wenig ALG 1 das tarifliche Minimum als Grundlage gilt. Dafür muss die Ausbildung aber abgeschlossen sein.