Was geht euch gerade durch den Kopf?
28.08.2023 um 11:13Mehrkanalkryptokomponente wär auch gut für Galgenmännchen 🤔
ALG1 nach der Ausbildung ist sicher eher mau.KFB schrieb:Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG I
Ich kenne es noch so,dass er nach der Lehre 6 Monate angestellt sein musste um erst dann ALG bekommen zu können. Hat sich das geändert?!KFB schrieb:Muss er sich drei Monate vorher beim Amt melden wie jeder andere auch
Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG I
Ich hab so Sachen seit langem nicht weiter verfolgt.KFB schrieb:Scheinbar, deine Variante ist mir nicht bekannt
Nicht? Wenn mich ein junger Mensch fragt würde ich ihm womöglich etwas Falsches raten/sagen...nee,möcht ich nichKFB schrieb:Tut auch nicht Not
Das ist soweit fast richtig. Die Voraussetzung dafür ist aber kein erfolgreicher Abschluss. Es muss mindestens 1 Jahr lang AV Beiträge gezahlt werden um Anspruch bei einer nicht selbst verschuldeten Kündigung zu haben.KFB schrieb:Muss er sich drei Monate vorher beim Amt melden wie jeder andere auch
Voraussetzung ist die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung, dann gibts auch ALG I
Jein bei diesem speziellen Fall ist es so das die Ausbildungsvergütung erstmal für die Berechnung herhalten muss aber es gibt eine Sonderregelung bei der bei zu wenig ALG 1 das tarifliche Minimum als Grundlage gilt. Dafür muss die Ausbildung aber abgeschlossen sein.Pony2.4 schrieb:ALG1 nach der Ausbildung ist sicher eher mau.