Was geht euch gerade durch den Kopf?
02.12.2019 um 19:46Das kommt drauf worum es geht. Delikt (oder Antragsdelikt) werden nicht automatisch verfolgt z.B. (leichte) Körperverletzung. Verbrechen hingegen (gefährliche Körperverletzung, Raub, Mord etc.) werden immer automatisch verfolgt.Cherokeerose schrieb:Ich frage mich gerade ob die das nicht müssen!?
@Bumfuzzle s Ding wird wohl eher eine Belästigung darstellen und gehört zu den Delikten. Er muss dann also schon sagen, dass er es anzeigen will