dennis42349 schrieb:Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz
Ja, das Gesetz ist klar. Versuchter Unterschleif bedeutet Einzug der Arbeit. Ist die Schulordnung auf der Seite deines Lehrers.
Deshalb hilft dir auch nicht
dennis42349 schrieb:ICH HAB NICHT BETROGEN
Denn der Tatbestand des versuchten Unterschleifs ist gegeben. Du hast einen Spickzettel in deinem Mäppchen mitgeführt.
Wie gesagt, es ist deine eigene Schuld.
Diejenigen die dem Lehrer hier Inkompetenz vorwerfen - LOL.
Woher soll der denn wissen dass du den Spickzettel nicht benutzen wolltest? Unterrichtet der auch Gedankenlesen?
Sorry wenn das jetzt so gehäßig rüberkommt, aber manchmal frag ich mich echt...
@dennisBei dir verstehe ich aber natürlich dass du so reagierst und angepisst wärst. Wenn du erstmal darüber schläfst wirst du die ganze Sache nüchterner sehen.
Versetz dich einfach mal in die Situation des Lehrer: ein Schüler versteckt in seinem Mäppchen einen Zettel mit Informationen zur Prüfung. Was würdest du machen?
Außerdem: hast du nicht am Anfang gesagt dass du es nicht nötig hättest zu spicken? Vorhin hast du doch geschrieben dass jetzt vielleicht deine Versetzung gefährdet ist? Dann hättest du ja durchaus einen Grund gehabt zu spicken.