@Katori Wenn ich dir jetzt die Ausführungen zum Besten gebe, die ich von meinem zuständigen Ordnungsamt-Menschen bekommen habe, wie ein Küchenmesser gesetzeskonform zu kaufen und zu transportieren ist - wirst du Lachkrämpfe bekommen.
kaufst du dir ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge über 12 cm müsstest du streng genommen:
Das Messer noch vor Verlassen des Ladens in einen entsprechend dafür geeigneten, abschließbaren Gefäß verwahren. ( z.B. Stahlkassette 9
Du müsstest noch vor Verlassen des Geschäftes den Schlüssel so verstauen das kein sofortiger Zugriff auf den Schüssel möglich ist ( am besten der Frau / Freundin geben )
Auf dem Weg zum Auto ( dem direkten Weg übrigens - das Ding mit dir weiterhin rumtragen ist nicht empfehlenswert ) muß die Kassette und der Schlüssel getrennt voneinander transportiert werden ( wenn du alleine bist den Schlüssel z.B. unten in der Einkaufstasche - oder in einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Jackentasche > "direkter Zugriff" )
Gleiches gilt im Fahrzeug - beides von einander getrennt transportieren - also Kassette mit Messer im Kofferraum - Schlüssel im
abgeschlossenen HandschuhfachWeg vom auto bis in deine Küche - siehe oben.
So das 100%ige Transportverfahren bei strengster Auslegung der Gesetze
Das du mit der Kassette auch einen erschlagen könntest interessiert die nicht - weil eine Kassette dafür ja ursprünglich nicht gemacht wurde.
Im Gegensatz dazu erteilte die hier zuständige Ordnungsbehörde einem Bauarbeiter eine uneingeschränkte Genehmigung zum Führen eines Einhandmessers - welche wie folgt begründet wurde:
Auf Baustellen gilt es in Bayern als anerkannt das Bauarbeiter je nach den gegeben Umständen zu den Pausen ( Brotzeit ) aus hygienischen Gründen ein personengebundes Messer benutzen.
Da ein Messer auf Baustellen auch als Werkzeug benutzt werden kann und wird gilt es als normal das Bauarbeiter ihr Taschenmesser in ihrer Berufskleidung mit sich führen.
Im besagten Fall konnte der 21jährige Bauarbeiter mittels ärztlichen Attesten nachweisen, das er an einer psychischen Störung leidet - er knabbert seit seiner Kindheit an den Fingernägeln - und zwar so sehr das die komplett weg gebissen sind. Auf Grund fehlender Fingernägel ist es ihm nicht möglich, ein normales Taschenmesser mit sog. Fingernagelnut zu öffnen - er ist somit auf den Mechanismus des Einhandmessers angewiesen. Das die Genehmigung uneingeschränkt gilt hat den Hintergrund das er im privaten Bereich die gleichen Probleme mit einem normalen TM hätte wie auch auf der Baustelle. Es ist aber jeden Bürger erlaubt privat ein einfaches Taschenmesser mit sich zu führen - OHNE Angabe von besonderen Gründen.
Damit hatte der Beamte vom Ordnungsamt ein Einsehen und konnte die uneingeschränkte Genehmigung ausstellen.
Kopf schütteln ist erlaubt .