Die verrückte Welt der Chemtrailgläubigen von Facebook, YouTube & Co.
17.07.2013 um 22:52Galaxys81 schrieb:ist auch ein User der nennt sich: Ralf von KellinghusenMan könnte den ja mal - ganz versehentlich selbstverständlich - mit Thomas anreden. ;)
Galaxys81 schrieb:ist auch ein User der nennt sich: Ralf von KellinghusenMan könnte den ja mal - ganz versehentlich selbstverständlich - mit Thomas anreden. ;)
leader schrieb:So ähnlich, nur in Rot und irgendwas mit "Codex Alimentarius"Hmm....die Aufkleber kenn' ich leider nicht. Hab' ich noch nirgens gesehen.
SKlikerklaker schrieb:Aber wer weiß, vielleicht verschießt das FlaRakG 1 Chemtrails neuerdings per PATRIOT oder MANTIS und an der USLw wird gelehrt, wie das geht. :DSowas wäre auch unfassbar viel günstiger, als ALLE!! Linienmaschinen weltweit teuer und heimlich umzurüsten, dazu sämtliches Flugpersonal zu bestechen, nicht nur fliegendes, sondern auch Bodenpersonal, welches die Flugzeuge an jedem Flughafen der Welt wohl anscheinend mit zwei dicken Schläuchen (Treibstoff & Chemmies) betanken muss. Naja. Und das Wasser in der Bordtoilette kommt aus dem Wasserhahn, woher sonst? ;) Schlichte Gemüter fragen eben nicht "Warum ist das so?", sondern nur "Was ist so?". So viel zu "der Mensch ist ein vernunftbegabtes Lebewesen".. Bei den Spinnern läuft doch irgendwas gewaltig schief.
leader schrieb:Hatten in der Stadt auch mal einen"Infostand" zu Chemtrails, nur hatte sich keiner für die interessiert;-)Na Gott sei Dank :D
Galaxys81 schrieb:Sooooo.......der Basti Fantasti ruft also weiterhin dazu auf, Piloten mit Laserpointern anzugreifen....Der Vogel sollte mal vorsichtig sein.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11Abs. 3 StGB) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26StGB) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49Abs. 1 Nr. 2 StGB ist anzuwenden.
Ebenso wie die Beleidigungsdelikte, tauchen öffentliche Aufforderungen zu Straftaten nicht nur bei vermeintlich hierzu prädestinierten Webseiten (z. B. links- oder rechtsextremistische Homepages) auf. Auch in der unüberschaubaren Vielzahl von Chats und Foren im Internet kann jeder Nutzer seine "Spuren" hinterlassen und durch entsprechende Äußerungen zu rechtswidrigen Taten aufrufen. Ebenso wie die "Anstiftung" einzelner Personen verbietet das Strafgesetzbuch in § 111 auch öffentliche, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete Aufforderungen zu Straftaten.
Im Hinblick auf die Vielzahl der im Internet angesprochenen Personen ist ein dort getätigter Aufruf zu kriminellem Handeln in den meisten Fällen sogar gefährlicher als das bloße Überzeugen eines einzelnen zur Begehung einer Tat.
Quelle: www.lehrer-online.de/299139.phpMr. Fantasti bewegt sich da auf dünnem Eis.
FZG schrieb:Warteschleifen für den Zivilverkehr sind nie Kreisrund, um die Passagiere nicht zu verwirren...Da hast Du allerdings Recht.
Schimanski45 schrieb:Mr. Fantasti bewegt sich da auf dünnem Eis.Oh ja. Aber er hat ja in einem Post geschrieben, das ihm das egal ist.....tz tz tz......
Na ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich in Hamburg noch nie eine Warteschleife erlebt habe. Dafür "kreiselt" man über Heathrow vor der Landung gefühlte 100 Mal.Warteräume sind auch nicht direkt beim Flughafen, sondern in bestimmten Gebieten außerhalb. Die für Tegel sind zum Beispiel u. a. nordwestlich von Berlin und über Ostbrandenburg. Die Holdings für uns sieht man nur per Flightradar, aber nicht direkt. Aber es ist auch hier sehr selten, höchstens mal wenn eine Zelle im Weg ist oder wenn kein Schnee geräumt ist. ;)
A38O schrieb:In ganz seltenen Fällen hatten wir es hier, dass Airliner auch mal einen Kreis geflogen sind, wenn eine Gewitterzelle den Anflug versperrte.So einen Fall hatte ich vor 4Jahren als ich aus Shanghai zurück nach Frankfurt geflogen bin, da haben wir bzw der Flieger sogar 2 Kreise geflogen wegen Gewitter