DB Fahrpreisnacherhebung
15.04.2013 um 22:05Natürlich darf man das sie sind ja schließlich *nicht entwertet*
Bedenke, das deine Zeugen unter Umständen gerichtsfest sein müssen - und auf eventuelle Falschaussagen ( Gefälligkeitsaussagen ) stehen empfindliche Strafen - spätestens da knicken viele "Zeugen" ein...und du stehst eventuell ganz schnell alleine da.mysteriiouzz schrieb:ich habe 3 Zeugen und Tickets die ich vorweisen kann die immer rechtmäßig entwertet waren
Die Vergangenheit zählt nicht. Du kannst 50 Jahre lang jeden Tag mit gültigem Ticket fahren und dann 1 Tag nicht.... dann zählt nur dieses 1 Mal wo es nicht klappte.mysteriiouzz schrieb: ich habe 3 Zeugen und Tickets die ich vorweisen kann die immer rechtmäßig entwertet waren