Transportiert dieser Hubschrauber ein UFO?
21.06.2011 um 22:39xpq101 schrieb:Gesellschaft für pol. phil. StudienDu meinst den Naziverein "Hugin Gesellschaft für Politisch-Philosophische Studien"?
xpq101 schrieb:Gesellschaft für pol. phil. StudienDu meinst den Naziverein "Hugin Gesellschaft für Politisch-Philosophische Studien"?
Dafür - daß im Kapitel 'Deutsche Sperrgebiete, weltweit' teilweise genaue geographische Angaben über deren Lage fehlen, und in einem Dokument im Anhang unkenntlich gemacht wurden, und genaue Quellenangaben und Datierungen fehlen, obwohl sie mir vorliegen, möge der Leser aufgrund der augenblicklichen Situation Verständnis aufbringen.welche Situation?
smokingun schrieb:ich will nix abstempeln nur dieser Haarman schreibt Zeugs das mich sehr skeptisch macht .Auch über den angebl. Antriebe der Ufos.. und vieles ist da bekannt dass es angedichtet wurdeWer Buchtitel unter Rassenkunde: Warum Völkervermischung verlegt, stempelt sich schon selbst ab. Nazis haben keine produktive Funktion, außer für den Melder- und Stempeldienst.
Haarmann, D. H.:
Deutschland; Besetzt wieso? Befreit wodurch?; Herausgeber: HUGIN, Gesellschaft für politisch-philosophische Studien e.V.; Auflage: Fotokopie der EA;
(1987). 70 S.; Format: A4
Inhalt: Inhaltsverzeichnis; Vorwort; Zur Wahren Lage der Nation; Das Urteil von Karlsruhe zur deutschen Lage; Verbrechen von oben, gegen das Volk unten; Unterdrücktes Reichsrecht steht über Besatzungsrecht; Fortwährender Besatzungszustand ist nicht übersehbar; II. Weltkrieg nich beendet; Der verheißende Deutsche Endsieg; DeutscheWunderwaffen-Entwicklungen vor 1945; Die große Absetzung zu überseeischen Sperrgebieten; Neuschwabenland deutsches Land; Angriffsversuche gegen Neuschwabenland; Die 13 Staatsverträge der 13 Staateb aus Angst vor Deutschland; West plus Ost gegen den Feind aus den Lüften; Ost - West Teilungsplan, warum?; Nicht Wiedervereinigung sondern Befreiung; Veränderte Militärlage seit Challenger?;
xpq101 schrieb:Gesellschaft für pol. phil. Studienmit dazu.
(Die juristische Prüfung vor Drucklegung dieser Schrift gewährleistet, daß keine strafrechtlichen Bestimmungen gemäß StGB verletzt werden)