Suchen Begleitung
18.05.2012 um 20:03@benetec
ich habe keineswegs ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt sondern lediglich auf den unterschied zu straftaten und das doch extrem unterschiedliche strafmaß hingewiesen (dir schien das ja nicht klar zu sein).
wenn du findest dass ordnungswidrigkeiten zu "niedrig" bestraft werden, dann kannst du dich ja für höhere strafen einsetzen.
mit deinem wissen um die rechtslage scheint's aber nicht weit her zu sein, wenn du ordnungswidrigkeiten mit straftaten gleichsetzt.
und hausfriedensbruch als harmlos betrachtest, obwohl es sich hierbei um eine straftat handelt die mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft werden kann.
das ist doch extrem laienhaft.
ich habe keineswegs ordnungswidrigkeiten gerechtfertigt sondern lediglich auf den unterschied zu straftaten und das doch extrem unterschiedliche strafmaß hingewiesen (dir schien das ja nicht klar zu sein).
wenn du findest dass ordnungswidrigkeiten zu "niedrig" bestraft werden, dann kannst du dich ja für höhere strafen einsetzen.
mit deinem wissen um die rechtslage scheint's aber nicht weit her zu sein, wenn du ordnungswidrigkeiten mit straftaten gleichsetzt.
und hausfriedensbruch als harmlos betrachtest, obwohl es sich hierbei um eine straftat handelt die mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft werden kann.
das ist doch extrem laienhaft.