Orte
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Suchen Begleitung

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geisterhaus, Spukhaus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Suchen Begleitung

15.04.2012 um 02:29
also so einfach ist das nicht, auch wenn das jemandem gehört, darf man es trotzdem betreten

eine leerstehende Ruine in freier Natur die nicht eingezäunt ist, oder sonstwie geschützt ist darf man jederzeit betreten
Es kommt für die Wohnungseigenschaft i.S.d. §123 StGB maßgeblich darauf an, welchem Zweck die Räumlichkeiten dienen. Leerstehende Häuser oder Rohbauten sind daher grundsätzlich keine Wohnung, da sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht als Unterkunft verwendet werden. Allerdings werden sie dennoch von § 123 StGB geschützt, solange es sich bei ihnen um befriedetes Besitztum handelt.
und was befriedet heisst ist hoffentlich auch klar, ansonsten
Befriedetes Besitztum ist jede unbewegliche Sache (also nur Grundstücke), die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren, wie Mauern, Hecken, Drähte und Zäune gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Befriedet meint damit nichts anderes als umzäunt oder eingehegt. Erforderlich ist nicht, dass hierdurch der Zugang wesentlich erschwert wird, d.h. also, eine ziemlich leicht zu überwindende Hecke hindert die Eigenschaft als befriedetes Besitztum nicht. Ausreichend ist vielmehr, wenn durch die Einfriedung deutlich wird, dass der Berechtigte sein Grundstück gegen das willkürliche Betreten schützen will und die Überwindung der Einfriedung zumindest gewisse körperliche Anstrengungen erfordert.
wenn ich heute durch den Wald laufe, kann es durchaus passieren, das ich den für jeden öffentlichen Staatswald verlasse und mich plötzlich ohne das ich es merke in einem Privatwald befinde, daraus allein kann mir aber niemand was anhaben, erst wenn der Waldbesitzer oder ein anderer Bevollmächtigter mich darauf hinweist und mich bittet den Wald zu verlassen und ich das trotzdem nicht tue, dann wäre es Hausfriedensbruch


3x zitiertmelden

Suchen Begleitung

15.04.2012 um 10:47
@ufosichter
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:also so einfach ist das nicht, auch wenn das jemandem gehört, darf man es trotzdem betreten
FALSCH!!! nur mit ausdrücklicher erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers!
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:eine leerstehende Ruine in freier Natur die nicht eingezäunt ist, oder sonstwie geschützt ist darf man jederzeit betreten
FALSCH!!! eine "befriedung" reicht völlig!
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:und was befriedet heisst ist hoffentlich auch klar, ...
ist es ganz offensichtlich nicht.
schlag's doch mal bei wikipedia nach, die schreiben dass selbst 'ne flatterleine ausreichend wäre als befriedung.


melden

Suchen Begleitung

15.04.2012 um 15:24
@ufosichter
Zitat von datrueffeldatrueffel schrieb am 09.04.2012:(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
quelle: bundesministerium der justiz http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html


melden

Suchen Begleitung

15.04.2012 um 15:28
@ufosichter
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:eine leerstehende Ruine in freier Natur die nicht eingezäunt ist, oder sonstwie geschützt ist darf man jederzeit betreten
falsch, denn (quelle siehe oben, strafgesetzbuch):
Wer in die Wohnung [...] eines anderen [...] widerrechtlich eindringt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(zwecks verdeutlichung des sachverhalts gekürzt.)

wenn keine befriedung des geländes erkennbar ist, wird man dir sicher keinen vorwurf machen können wenn du das gelände betrittst. ein gebäude ist aber in jedem fall, üblicherweise durch mauern (!!!) befriedet. du darfst es also in keinem fall ohne ausdrückliche erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers betreten.


melden

Suchen Begleitung

15.04.2012 um 15:51
@ufosichter
ok, ich seh schon, jetzt fängst du an am begriff "wohnung" rumzumäkeln (für den es allerdings keine rechtliche definition gibt) - drum nochmal das gleiche zitat aus dem strafgesetzbuch, etwas weniger gekürzt:
Wer in [...] das befriedete Besitztum eines anderen [...] widerrechtlich eindringt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
und dass ein gebäude allein schon durch seine mauern als "befriedet" gilt, wird man wohl nicht auch noch ausführlich diskutieren müssen hoffe ich.


melden

Suchen Begleitung

17.05.2012 um 17:34
sorry...keine lust,mir das alles Durchzulesen!...
was wollt ihr mit eurer Dikussion erreichen?

das Thema war: Suchen Begleitung

daher...habt ihr eine gefunden? ... und ist etwas neues dabei rausgekommen?


melden

Suchen Begleitung

17.05.2012 um 19:19
@Tettenbura
meinst du wirklich die tun das hier kund?
das wäre ja quasi schon anstiftung zu kriminellen handlungen bzw. bildung einer kriminellen vereinigung...


melden

Suchen Begleitung

17.05.2012 um 19:44
@wobel

Meine Güte, diese Paragraphenreiterei bzw. Korinthenkackerei vermiest einem ja echt jeden Thread dieser Richtung...


melden

Suchen Begleitung

17.05.2012 um 19:46
@subhuman
stimmt, diese doofen gesetze sind einfach scheisse.
schon blöd dass man nicht einfach so einbrechen, klauen, zerstören und sonstiges tun darf ohne dafür bestraft zu werden.


melden

Suchen Begleitung

17.05.2012 um 19:49
@wobel

nein, aber vom gesunden Menschenverstand her sollte man es auch nicht überbewerten, wenn mal jemand in ein altes Gebäude reingeht um sich mal was zu gruseln, solange er nichts zerstört oder stiehlt...


1x zitiertmelden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 07:39
@subhuman
Zitat von subhumansubhuman schrieb:... solange er nichts zerstört oder stiehlt...
jo... nur guck dir die fraglichen gebäude mal an... der vandalismus ist nicht zu übersehen...


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 12:14
@wobel

In dem Fall hast Du natürlich Recht, diesen Vandalismus finde ich auch zum Kotzen...

Aber indem man laufend Gesetze zitiert ändert man daran leider auch nichts...


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 16:26
Genau, der sucht hier wahrscheinlich begleitung zum Sprayen! Dafür ist er hier ja auch genau auf der richtigen Platform! Was soll denn der Mist? Schonmal geblitzt worden? Ja? Dann bist du wahrscheinlich zu schnell gefahren, also keinen Deut besser als diejenigen denen du hier von oben herab Kriminalität unterstellst! Man kann sich solche Foren sparen, wenn es immer wieder einen Besserwisser gibt der Moralapostel spielen will weil es ihm genugtuung bringt Paragraphen zitieren zu können und damit klug zu wirken. Die Leute sollten die anderen Threads durchblättern und sich vielleicht bei jedem geschossenen Foto Gedanken machen, ob das Grundstück betreten wurde, ob es eingefriedet war, und wenn beides ja, ob denn auch der Besitzer seine Zustimmung für dieses Foto gegeben hat. Wenn das nicht klar zu beantworten ist, sollte vielleicht einfach profilaktisch Anzeige erstattet werden, weil die IP Adresse die der Forenbetreiber ja sicher auf Anfrage der Staatsanwaltschaft herausgibt eindeutigen Rückschluss auf den Besitzer des Internetanschluss gibt, von welchem der Post verfasst wurde. Und wenn das oft genug passiert, werden die Leute entweder das Forum ganz meiden, oder einfach Software verwenden, die den Rückschluss auf die Identität verhindern. Und das wäre das Resultat eines weinenden Forenpolizisten in der Midlife Crisis.

Und zum Thema, Lokio darf sich gern bei mir melden, wenn er noch bedarf hat mal in Ruhe ein Bier zu trinken, oder ähnliches, da ich auch aus der Gegend komme!


2x zitiertmelden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 18:12
@benetec
hier wurde falsches geschrieben, und das richtigzustellen ist wichtig, gerade für die jungen die vielleicht tatsächlich noch nicht wissen dass sie sich strafbar machen. der richter lässt's nämlich nicht gelten wenn die dann sagen "aber auf allmy haben die gesagt das sei erlaubt!"...


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 18:19
@benetec
Zitat von benetecbenetec schrieb:Schonmal geblitzt worden?
fürs geblitzt werden kriegt man 'n strafzettel über ein paar euro.
auf hausfriedensbruch steht bis zu 'n jahr gefängnis.
der unterschied ist dir hoffentlich klar?


1x zitiertmelden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 18:50
@wobel
Da gebe ich dir zunächst Recht, aber das was hier passiert ist ging weit, weit über Richtigstellung hinaus, außerdem muss man nicht andauernd bevormundet werden. Er war jetzt ja gewarnt, alles Andere ist ja seine Entscheidung. Mir ist übrigens noch NIE mehr zu Ohren gekommen als ein Platzverweis bei solchen Aktionen, von Märchen in einschlägigen Foren mal abgesehen. Aber gesunder Menschenverstand ist einfach bei allem was man tut vorauszusetzen.
Zitat von wobelwobel schrieb:fürs geblitzt werden kriegt man 'n strafzettel über ein paar euro.
auf hausfriedensbruch steht bis zu 'n jahr gefängnis.
der unterschied ist dir hoffentlich klar?
Nein, tut mir Leid, der Unterschied ist mir absolut unklar. Willst du damit sagen, es ist völlig in Ordnung die gesetzlich vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu übertreten?


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 18:56
@benetec
zu schnell fahren ist 'ne ordnungswidrigkeit.
hausfriedensbruch ist 'ne straftat.
das eine kostet ein paar euro - das andere ein jahr deines lebens und macht dir den rest deines lebens probleme bei der jobsuche.

dass dir noch nie zu ohren gekommen ist dass es mehr gegeben hätte als einen platzverweis kann ich nicht glauben - allein in diesem forum ist schon deutlich mehr berichtet worden.
und ich für meinen teil hab auch schon an 'nem prozess gegen hausfriedensbrecher teilgenommen - die bekamen 'ne vorstrafe, mussten den schaden bezahlen und 'ne ganze menge sozialstunden leisten. jetzt sind sie arbeitslos weil sie mit der vorstrafe weder 'n ausbildungsplatz gekriegt haben noch einigermassen anständige jobs finden.


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 19:48
Himmel hilf! Habt ihr keine eigenen Probleme, dass ihr hier missionieren müsst? Es gibt doch einen Hinweis in der Übersicht. Wie oft wollt ihr die Diskussion noch führen? Es ist doch sein Ding, was er macht und was nicht. Wenn er mal von der Polizei erwischt wird seid ihr ja auch nicht dabei und haltet Händchen.

Schlimmer als die Zeugen Jehovas!

Der hat sicher auch Google und ist sich auch im Klaren, dass man nicht überall einfach reinspazieren kann. Dafür müsst ihr nicht erst einen auf Mutti machen. (Immerhin ist der TE schon 21)

Ich beschwere mich ja normalerweise nicht, aber mittlerweile lese ich in JEDEM Thread in den ich mal reinlese in dem Bereich, erst mal eine ewige Geseierei von wegen rechtlichem Gedöns.
Und das dann noch von Leuten, die zu 99% keine Anwälte sind!
Muss das sein? Ist ein Hinweis in der Übersicht nicht genug? Sind die X anderen Threads, die ihr damit erfolgreich zum Erliegen gebracht habt, nicht genug? Was ist denn das für eine Mentalität? Da tritt jemand in einem Forum an andere heran und wird erst mal von allen Seiten fertig gemacht. Großes Kino!

Das ist keine Diskussion, kein Hinweis, kein gut-gemeinter Rat - das ist schlicht destruktiv.


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 19:58
@Frl.Abendroth
solange hier niemand mal erklärt, warum man sich nicht einfach die erlaubnis vom eigentümer bzw. besitzer holt (von dem man im übrigen auch die hintergrundinfos bekäme) wird der hinweis immer wieder kommen, ist doch logisch.

erklär doch du mal warum die leute sich nicht einfach die erlaubnis holen.
ich hab das schon so oft gefragt und noch nie 'ne antwort gekriegt...


melden

Suchen Begleitung

18.05.2012 um 19:59
@wobel
Du rechtfertigst also Ordnungswidrigkeiten durch ihr geringeres Strafmaß? Wo ist der Moralapostel von zuvor geblieben? Das heißt also: Gefährliche Körperverletzung ist in Ordnung, weil man dafür weniger bestraft wird, als für Mord? Deine Argumentation ist absolut daneben. Und dass du einem solchen Verfahren bereits beigewohnt hast sagtest du bereits - wie alles Andere eigentlich auch. Und ganz, ganz wichtig ist ein Stichwort, welches darin fiel: SCHADEN!!! Wer Schaden verursacht hat diesen zu begleichen, wer Schaden verursacht hat Strafe verdient! Hier war aber nie die Rede vom Verursachen von irgendwelchem Schaden, hier war nie die Rede von Einbrechen/Aufbrechen/Zugang VERSCHAFFEN. Und ich glaube ergänzend zum letzten Post von @Frl.Abendroth sei damit alles gesagt! (Abgesehen von der Tatsache dass ich mich mit verschiedenen Rechtslagen ganz gut auskenne und irgendwelche dahergelaufenen Laien nicht versuchen brauchen mir mit ihrem Halbwissen was zu erklären).


melden