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15.04.2012 um 02:29also so einfach ist das nicht, auch wenn das jemandem gehört, darf man es trotzdem betreten
eine leerstehende Ruine in freier Natur die nicht eingezäunt ist, oder sonstwie geschützt ist darf man jederzeit betreten
eine leerstehende Ruine in freier Natur die nicht eingezäunt ist, oder sonstwie geschützt ist darf man jederzeit betreten
Es kommt für die Wohnungseigenschaft i.S.d. §123 StGB maßgeblich darauf an, welchem Zweck die Räumlichkeiten dienen. Leerstehende Häuser oder Rohbauten sind daher grundsätzlich keine Wohnung, da sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht als Unterkunft verwendet werden. Allerdings werden sie dennoch von § 123 StGB geschützt, solange es sich bei ihnen um befriedetes Besitztum handelt.und was befriedet heisst ist hoffentlich auch klar, ansonsten
Befriedetes Besitztum ist jede unbewegliche Sache (also nur Grundstücke), die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren, wie Mauern, Hecken, Drähte und Zäune gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Befriedet meint damit nichts anderes als umzäunt oder eingehegt. Erforderlich ist nicht, dass hierdurch der Zugang wesentlich erschwert wird, d.h. also, eine ziemlich leicht zu überwindende Hecke hindert die Eigenschaft als befriedetes Besitztum nicht. Ausreichend ist vielmehr, wenn durch die Einfriedung deutlich wird, dass der Berechtigte sein Grundstück gegen das willkürliche Betreten schützen will und die Überwindung der Einfriedung zumindest gewisse körperliche Anstrengungen erfordert.wenn ich heute durch den Wald laufe, kann es durchaus passieren, das ich den für jeden öffentlichen Staatswald verlasse und mich plötzlich ohne das ich es merke in einem Privatwald befinde, daraus allein kann mir aber niemand was anhaben, erst wenn der Waldbesitzer oder ein anderer Bevollmächtigter mich darauf hinweist und mich bittet den Wald zu verlassen und ich das trotzdem nicht tue, dann wäre es Hausfriedensbruch