@antimensch du willst wohl unbedingt zeigen wie wenig ahnung du tatsächlich hast, gell?
antimensch schrieb:Jeder hampelmann weiß, dass je nach Bau und Erlaubnisart unterschiedliche Besitzer und Ansprechpartner anfallen und oft auch in Kombination eine Erlaubnis vorliegen muss. So schwer zu verstehen ist das doch nicht oder?
1.) die bauart spielt überhaupt keine rolle - der eigentümer ist der eigentümer, egal ob es sich um ein fachwerkhaus oder einen ständerbau handelt, ob um ein backsteinhaus oder einen betonbunker.
2.) wir rede von der erlaubnis zum betreten eines grundstücks bzw. gebäudes. die kann nur der eigentümer erteilen bzw. der besitzer (den unterschied zwischen "eigentümer" und "besitzer" solltest du dringend mal nachschlagen, du scheinst ihn ganz offensichtlich nicht zu kennen).
dass du das immernoch nicht verstehst, obwohl das bereits mehrfach erklärt wurde, zeugt entweder von einem niedrigen bildungstand oder sehr jugendlichem alter, auf jeden fall aber von fortgeschrittener aufklärungsresistenz.
antimensch schrieb:Ich habe mir Drehgenehmigungen holen wollen. Für Krankenhäuser, Psychatrien, Altersheime würden sicher auch private besitzer in frage kommen, du wirst mir aber doch hoffentlich zustimmen, dass das nicht der Regel entspricht.
auch für drehgenehmigungen brauchst du die erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers (nochmal der dringende aufruf an dich den unterschied nachzuschlagen!).
auch krankenhäuser, psychatrien und altersheime sind heute zum weit grösseren teil keine staatlichen einrichtungen mehr sondern private. eigentümer sind dann meist irgendwelche firmen. hierbei handelt es sich dann um sogenannte "juristische personen" (auch das solltest du vielleicht besser nachschlagen). bei den staatlichen einrichtungen ist es übrigens auch so gut wie immer so, dass hierfür eine firma gegründet wurde, die ebenfalls eine "juristische person" ist.
der ausdruck "besitzer" würde nur dann zutreffen, wenn das fragliche gebäude verpachtet oder vermietet ist. in diesem fall musst du tatsächlich den besitzer fragen, der in den genannten fällen aber eben auch fast immer eine "juristische person" ist.
ich stimme dir also ausdrücklich NICHT zu und empfehle dir einfach mal testhalber bei einrichtungen in deiner umgebung zu recherchieren, was du bisher ja ganz offensichtlich NICHT getan hast (also auch nicht nach genehmigungen, ob für besichtigung oder zum drehen), denn sonst wüsstest du dass du da auf dem falschen dampfer bist.
bei welchem amt hast du eigentlich gefragt?
antimensch schrieb:Oft werden auch gemeinsame Teilhaber verantwortlich etc.
"teilhaber" sind anteilseigner bei einer gesellschaft, also bei firmen. hier ist die firma als solche eine "juristische person". die teilhaber haben nur im rahmen ihrer anteile mitspracherecht und sind keinesfalls dein ansprechpartner für die von dir gewünschten genehmigungen, es sei denn sie sind zufällig in der fraglichen firma in der position angestellt, die berechtigt ist diese genehmigungen auszustellen, was eher unwahrscheinlich ist
antimensch schrieb:ach man das ist echt daneben von dir so stichhaltelos auf mich los zu gehen.
jetzt mach aber mal langsam - du hast mich hier fortwährend beleidigt und mir sachen unterstellt, die ich nie geschrieben habe! ich hatte sogar schon überlegt dich zu melden!
ich bin nicht auf dich losgegangen, im gegenteil, eher du auf mich!
antimensch schrieb:ja du bist der burgschlossprinz xD jetzt erzähl mal. du hast also selbst eine verlassene Runine, bietest diese uns aber nicht an?^^ und stattdessen schlaumeierst du hier mit dem Straftaten katalog?
mach dich nicht lächerlich. ich bin nur immobilieneigentümer wie deine eltern anscheinend auch. aber ich wüsste nicht warum mich das in irgendeinerweise verpflichten sollte hier irgendwelche immobilien anzubieten, warum auch? tun das deine eltern etwa? nicht? warum wohl nicht?
und ich "schlaumeiere" nicht mit dem strafenkatalog sondern ich zitiere nur das, was die administration hier auch ausdrücklich schreibt (auf diese texte wurdest du übrigens auch mehrfach hingewiesen, vielleicht solltest du sie mal lesen, dann kannst du auch die administration hier der "schlaumeierei" bezichtigen).
fakt ist: hausfriedensbruch und einbruch steht unter strafe. und das betreten eines grundstücks oder einer immobilie ohne ausdrückliche erlaubnis des eigentümers oder besitzers IST hausfriedensbruch bzw. einbruch. das ist keine "schlaumeierei" sondern gesetz.
antimensch schrieb:Außerdem: Was denkst du? die von Krupp haben lust sich mit solchen " Genehmigungen " zu Beschäftigungen? da muss schon was tolles dran sein, damit die zustimmen.
klar. und was daran verstehst du nicht?
antimensch schrieb:Das ist wie hier bei uns " das schloss ". da darf man angeblich auch nicht rein Zwecks der Film&Fotos. Genehmigungen werden generell abgeschlagen. und trotzdem wurden dort filme gedreht ( der clown ) wie ist das möglich?
bist du wirklich so naiv?
ganz einfach: weil dafür GELD geflossen ist, ist doch klar!
mir wurde auch schon geld angeboten um bei mir drehen zu dürfen.
antimensch schrieb:es wird natürlich gemässen an der Relevanz. Bei einem Hobby-Fotofrafen ist diese Relevanz seitens der Besitzer natürlich gleich NULL!
das ist quatsch.
ich habe selbst liebend gerne einem fotographen die erlaubnis erteilt fotos zu machen aus dem einfachen grund, weil ich selbst niemals so gute fotos hinbekommen hätte. das einzige was ich dafür wollte waren gute abzüge in grossem format.
antimensch schrieb:sowas will man nicht, man fürchtet sich eher noch, dass irgendwelche unerwünschten fotos auftauchen.
quark. da gibt's ganz andere gründe.
z.b. dass (und das hab ich von der polizei selbst) es mittlerweile einbrecher gibt, die sich ihre zielobjekte nach fotos im internet aussuchen. ist doch prima wenn man da gleich sieht was es dort zu holen gibt und ob sich's lohnt.
z.b. dass kein eigentümer ein interesse daran hat, dass seine immo plötzlich in einem forum wie diesem als "geisterhaus" auftaucht und in der folge nacht für nacht jemand dort einbricht und das gebäude nach und nach unwiderruflich zerstört wird (parties, vandalismus, brandstiftung usw.).
antimensch schrieb:Gerade dann, wenn ein Unternehmen dahinter steckt.
welches unternehmen hat schon ein interesse daran betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen? und wenn gar noch irgendwelche unterlagen dort aufbewahrt werden dürfen sie auch garniemand da reinlassen aus datenschutzgründen, dann würde sich das unternehmen möglicherweise sogar selbst strafbar machen.
antimensch schrieb:Ich hab bisher jedoch keine so gute Erfahrung gemacht. wer weiß vielleicht wird sich das mal ändern. ICh werde sowieso noch oft genung um dreh-erlaubnis nachfragen müssen.
du hast doch bisher immer an der falschen stelle gefragt - ergo: GARKEINE erfahrungen damit gemacht. selbstverständlich sagt dir "das amt" dass es dir keine genehmigung geben kann - weil sie das garnicht DÜRFEN weil sie ja nicht die eigentümer bzw. besitzer sind! geht das irgendwann noch in deinen kopf oder wirst du auch weiterhin die falschen fragen und dich wundern wenn du dort keine genehmigung bekommst?
-> Art.14 GG (2) "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." http://dejure.org/gesetze/GG/14.html
du missverstehst das immernoch. es ist nicht die immobilie selbst, die der allgemeinheit zum wohle dienen soll, sondern ihr GEBRAUCH!!!
das private bewohnen dient der allgemeinheit zum wohle - sonst gäbe es keine mietshäuser.
-> Art.14 "(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." http://dejure.org/gesetze/GG/14.html
oh oh oh Enteignung? wer hätte das gedacht. völlig im wieder spruch zu dem satz:
wobel schrieb:
in seinem eigentum kann jeder tun und lassen was er will - das hat mit dem satz "eigentum verpflichtet" aber nicht das geringste zu tun. wär ja noch schöner wenn einem jemand in seinem eigenheim vorschriften machen könnte!
Also erklär mir das!!!!!!!bis jetzt habe ich alles was du sagst als blosen müll enttarnt xD sorry wenn ich das so sagen muss.
DU redest hier MÜLL! so langsam reicht's echt!
mir ist sehr wohl bewusst dass immo-eigentum (gegen entschädigung) enteignet werden soll, kenn ich zu genüge z.b. durch den stuttgarter flughafen.
ich habe aber auch nichts gegenteiliges geschrieben, ich hatte geschrieben dass jeder in seinem eigentum tun und lassen kann was er will, nicht mehr und nicht weniger. und das ist und bleibt auch so. sollte er allerdings enteignet werden, dann ist es ja nicht mehr sein eigentum, dann kann er da auch nicht mehr tun und lassen was er will.
schalt doch bitte mal dein hirn ein und überleg das wenigstens mal am beispiel der immobilie deiner eltern - oder ist es da so, dass "das volk" da täglich drin rumspaziert, wände beschmieren darf und sachen kaputtmachen darf, weil ja "eigentum verpflichtet" und das ganze ja schliesslich auch enteignet werden könnte? nein, das ist nicht so, gell? warum bloss?
antimensch schrieb:ja dann such mal nach der ursache :p pilz wird oft versacht durch mangelnde abdichtung ...wasser ansammlung...pilz.... das hatten wir in zwei wohnungen
dazu hat doch
@Amsivarier (fachmann auf dem gebiet schimmel) schon was geschrieben.
und ich hab nie behauptet dass es nicht möglich ist, dass schimmel nicht durch mangelnde abdichtung entstehen könnte, es ist aber NACHWEISLICH nur selten der fall, in 90% der fälle entsteht der schimmel durch falsches lüft- und heizverhalten der bewohner.
ich für meinen teil habe übrigens erfahrung in der ursachenforschung bezüglich schimmel - ich kenne das komplette procedere mit abklatschprobe, sporenmessungen usw. und habe diesbezüglich eng mit einem bauphysiker zusammengearbeitet. ich behaupte mal ich kenne mich in dem gebiet sehr viel besser aus als du und habe da auch deutlich mehr erfahrung, da ich mich schon seit jahrzehnten mit gebäuden (vorwiegend altbau) beschäftige und ebenfalls vom fach bin.
antimensch schrieb:Oh man, du redest von " EIGENTUM " wenn dir ATOM MÜLL kann auch eigentum sein. ich hab dieses überzogene beispiel rangeholt damit es dir "wie schuppen von den Augen " fällt.
mach dich nicht lächerlich. wir diskutieren hier über IMMOBILIEN und nicht über abfallentsorgung!
das beispiel ist völlig jenseits von gut und böse weil es schlicht nichts, aber auch GARNICHTS mit dem thema zu tun hat!
antimensch schrieb:Wenn du MACHEN KANNST WAS DU WILLST ( sowas lächerliches wirst du selbst nichtmals als " 100% wahr " unterschreiben )
das habe ich ja auch garnicht geschrieben.
ich habe lediglich geschrieben dass jeder in seinem eigentum tun und lassen kann was er will.
und das ist 'ne komplett andere nummer als "ich kann machen was ich will".
abgesehen davon:
theoretisch darf tatsächlich jeder machen was er will. ist nur die frage was dabei rauskommt. wenn du z.b. machst was du willst indem du ohne erlaubnis fremde grundstücke und gebäude betrittst, machst du dich strafbar und kannst dafür sogar im gefängnis landen. du hast dann gemacht was du willst, aber ob die folgen auch das waren was du wolltest, darüber kannst du dann in aller ruhe nachdenken.
antimensch schrieb:... dürfte man demnach auch die Allgemeinheit gefährden. so sieht es jedenfalls aus wenn ich noch mal deinen satz wiederholen darf um mich zu belustigen:
wie gesagt: das habe ich nie geschrieben.
und ich fordere dich hiermit zum letzten mal ausdrücklich auf mir nicht ständig dinge zu unterstellen, die ich nie geschrieben habe!!!
wer in seinem eigentum tut und lässt was er will, gefährdet damit nicht die allgemeinheit.
aber erzähl das doch einfach mal deinen eltern, dass sie die allgemeinheit gefährden weil sie in ihrem eigentum tun und lassen was sie wollen. dann darfst du dir bestimmt auch anhören dass du MÜLL redest und mal dein hirn einschalten solltest.
antimensch schrieb:egal wie du es drehst, dieser satz ist schlicht weg FALSCH von der Aussage bis zu ihrer Bedeutung - egal wie man es deutet - und welche Art dazu kommen.
richtig, dieser satz ist FALSCH.
aber den hab auch nicht ich geschrieben sondern DU.