@buschmann 19Mel80 schrieb:vielleicht kann man nun über grundbucheintragung rauskriegen wem es gehört oder wer da zuletzt gewohnt hat...und derjenige auskunft über das siegel geben...wo kriegt man denn auskunft über grundbucheinträge?
das entsprechende amt heisst - man höre und staune! - grundbuchamt.
wer da zuletzt gewohnt hat weiss das grundbuchamt aber nicht, das kennt nur den eigentümer und der muss ja nicht derselbe sein wie der besitzer (mieter, pächter etc.). der eigentümer kann einem das aber sicherlich sagen, wer da zuletzt gewohnt hat.
allerdings: grundbucheinträge sind zwar öffentlich, aber nicht im ganzen, denn da stehen auch so sachen wie hypotheken etc. drin (sprich: man kann daraus herauslesen wieviel schulden der eigentümer bei welcher bank hat usw.). im normalfall bekommt man also nicht den kompletten grundbucheintrag zu sehen, und normalerweise will das grundbuchamt auch einen vernünftigen grund hören, warum man einsicht nehmen will, den sollte man sich rechtzeitig überlegen (z.b. kaufinteresse etc.). ausserdem weiss ich nicht ob man dafür nicht zwingend volljährig sein muss, könnte ich mir aber gut vorstellen, denn es geht ja schliesslich um sensible daten.
und: es wird mit hoher wahrscheinlichkeit eine bearbeitungsgebühr fällig werden, wie hoch die ist, hängt aber vom jeweiligen grundbuchamt ab.
ansonsten hilft bezüglich dem letzten bewohner evtl. auch das einwohnermeldeamt weiter - nur geben die keine daten raus, wenn man kein berechtigtes interesse nachweisen kann, und das dürfte schwierig werden.