@wobel wobel schrieb: a) wer sich ohne meine erlaubnis auf mein grundstück begibt, begeht hausfriedensbruch - da steht bis zu 'n jahr gefängnis drauf. es sind auch nicht die hundehalter, die mein grundstück betreten.
Aha, dann schleif den Hund doch mal vor Gericht. ROFL. Was hat der Hund dann zu befürchten? Ein Jahr Tierheim, wegen Hausfriedensbruch.
:D :D :DAber gut, es gibt keinen einzigen Fall in der Rechtsprechung der Bundesrepublik, wo irgendwer wegen Hausfriedensbruch, begangen durch einen Hund, auch nur einen Tag im Gefängnis saß.
Wie oft willst Du denn noch beweisen, dass Du das deutsche Rechtsystem nicht verstanden hast und eigentlich nicht weißt, wovon Du redest?
wobel schrieb: b) es herrscht hier leinenzwang - würden die hundehalter sich an diese verordnung halten, dann würde auch kein hund auf mein grundstück rennen (ohne meine erlaubnis).
Somit macht sich der Halter eines Hundes, der Dein Grundstück betritt, bestenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit schuldig, aber eben nicht wegen Hausfriedensbruch.
;)Schon wieder ein Eigentor.
:Dwobel schrieb: c) mein "land" ist nicht "heilig" - aber ich habe hier das hausrecht und darf entsprechend bestimmen wer drauf darf und wer nicht und kann per gesetz dagegen vorgehen, wenn sich jemand nicht daran hält. hättest du selbst eigentum, dann würdest du das vielleicht verstehen.
Ja, dann mach das doch einfach. Entweder Du stellst eine entsprechend wirksame physikalische Barriere auf, eben einen Zaun, oder Du gehst per Gesetz gegen die gemeinen Hunde und ihre Halter vor.
Aber nicht wundern, wenn nicht sofort das SEK zum Schutz Deines Gartens aufmarschiert.
Nebenbei geht es nicht darum, ob ich Eigentum habe oder nicht, ich verstehe Dein Problem sehr wohl, was nicht zu verstehen ist, ist Deine mangelnde Kenntnis der Rechtswissenschaften und ihre Umsetzung in der Realität, obwohl Du sie ständig als Argument anführst, ohne offenbar zu wissen, wovon Du redest.
wobel schrieb: stimmt, ich hab den ausdruck "ghetto" benutzt.
aber DU willst ja, dass sich hier die opfer selbst einsperren. und das ist absolut nicht tragbar.
Nein. Nicht tragbar ist Deine Selbstdarstellung als "Opfer", und dem Faktum, dass Du Dich mit dem Begriff "Ghetto" offenbar mit den wirklichen Opfern des Holocaust auf eine Stufe stellen möchtest.
wobel schrieb: und wenn du schon auf die gesetzgebung anspielst, die du ganz offensichtlich, wie du bereits mehrfach bei "verlassene orte" gezeigt hast...
Hm, schön einfach mal ins Blaue geschossen, hm? Dumm nur, dass ich der Rubrik so gut wie nie geschrieben habe, sondern nur amüsiert gelesen habe, wie Du auch dort versuchst, User mit mangelhaften Rechtskenntnissen zu belehren, zu bedrohen und einzuschüchtern.
einfach nicht kapieren willst, auch hier nochmal der auszug aus unserem STRAFGESETZBUCH:
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume [...] widerrechtlich eindringt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Guck mal, ICH habe Rechtswissenschaften studiert, Du auch? Eher nicht, oder? Sonst wüßtest Du ja auch, dass es nicht ausreicht, eine Norm irgendwo sinnlos zu zitieren, sondern dass man sie auch anwenden können muss.
Wie Du oben ja schon zufällig bemerkt hast, verstößt ein Hundehalter, der seinen Hund nicht anleint, bestenfalls gegen eine Verordnung, nicht zwangsläufig gegen das StGB, solange nur sein Hund auf Dein Grundstück rennt. Selbst wenn er dann seinem Hund folgt, um ihn wieder von Deinem Grundstück zu entfernen, ist das kein Hausfriedensbruch, da er das nämlich dann nur deswegen macht, um eben den Hund davon abzuhalten, vielleicht Schaden auf Deinem Grundstück anzurichten, was man juristisch einen Entschuldigungs- bzw. Rechtfertigungsgrund nennt.
Klar soweit? Mit anderen Worten, Dein Gefasel vom Hausfriedensbruch, mittels Hund und Gefängnisstrafen, ist absoluter Schwachsinn. Wie gesagt, versuch doch einfach mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu machen, weil ein Hund unberechtigt auf Deinem Grundstück war. Du wirst sehr viel Heiterkeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auslösen.
:Dwobel schrieb: wenn dir unsere gesetzgebung nicht gefällt, dann wandere doch einfach aus.
Mal abgesehen davon, dass das auch wieder eine sehr einfältige Bemerkung ist, habe ich Dir doch nun schon mehrfach bewiesen, dass ICH das deutsche Rechtssystem verstehe, was man nur eben nicht von Dir behaupten kann.
wobel schrieb: p.s.: ich werde jetzt nicht mehr auf postings von dir reagieren. es ist mir schlicht zu blöd wieder und wieder das strafgesetzbuch zitieren zu müssen, das du so strikt ablehnst. ich lebe gerne in deutschland und halte mich an die gesetze.
Eine gute Idee, besonders wenn man, wie ich ja oben nachgewiesen habe, nichts von dem versteht, was man so inbrünstig zitiert.
:D