Darf der Vermieter Katzen verbieten?
01.10.2011 um 18:00Ich glaube sobald man einen Anwalt einschaltet ist eine schnelle und freundliche Lösung unmöglich.
HMHM2011-2 schrieb:Wenn ich als Hausbesitzer selbst Viecher habe, nehme ich auch geringfügige Beschädigungen usw in Kauf.ganz klar. wenn ich mir katzen zulege muss ich evtl. erleben dass die mir den schlingen-teppichboden (zum glück nur noch überbleibsel in einem begrenzten teil des hauses) zerrupfen, möbel zerkratzen usw.
HMHM2011-2 schrieb:Wenn ich vermiete, dann beeinträchtigt das meine Einnahmen, die ich aus der Vermietung ja erzielen will.naja, wie schon nal gesagt: nicht zwangsläufig. zuerstmal ist der tierhalter (der mieter) in der haftung, weshalb er tunlichst eine entsprechende versicherung seiner tiere abschliessen sollte (gibt's die eigentlich auch für katzen? bei hunden weiss ich das sicher, bei katzen leider nicht).
wobel schrieb:im übrigen:Kann man als Vermieter natürlich probieren. Wenn der Mieter aber einen Statiker beauftragt und der gibt eine gewisse Deckenbelastung vor hat der Mieter natürlich keine Chance ein Aquarium zu verbieten.
man kann durchaus auch die haltung von fischen in aquarien verbieten, haben wir auch schon gemacht bei einer wohnung in einem uralten fachwerkhaus, in der die gefahr bestand dass die decke (bzw. der boden, je nachdem von wo aus man das sieht) das hohe gewicht eines grossen aquariums nicht hätte tragen können.
rreeaalliisstt schrieb:Man sollte schon so klug sein und die Tragfähigkeit überprüfen bevor man ein Becken aufstellt.nicht falsch verstehen, aber auf die intelligenz von mietern verlasse ich mich schon längst nicht mehr. ich hab von ganz einfachen leuten bis zu hyperintelligenten diplomphysikern schon so ziemlich alles erlebt, und so ziemlich jeder hat irgendwann irgendeinen bock geschossen.
rreeaalliisstt schrieb:Aber auch ein altes Fachwerk Haus muss eine Mindestlast tragen können. Ansonsten darf es nicht als Wohnraum vermietet werden.das stimmt zwar, aber die erforderliche mindestlast für die bewohnung durch menschen ist nicht vergleichbar mit der last, die entsteht wenn du ein grosses (!!!) aquarium auf 4 dünne füsschen stellst.
rreeaalliisstt schrieb:Wie groß war das Aquarium circa ? Ziehe selbst in einen Altbau. Also 70 Liter sollten keine Probleme machen.70 liter sind ja NIX. also das fragliche aquarium war DEUTLICH grösser. wie gross genau kann ich dir allerdings nicht sagen, dazu ist das schon zu lange her (und war noch nicht mal bei uns sondern bei meiner tante). aber ich schätze das dürfte eher so die maße 150x80cm gehabt haben, entsprechend eher sowas um die 1.200 liter. kannste dir also jetzt ausrechnen:
KellerTroll schrieb:Wenn der Mieter aber einen Statiker beauftragt und der gibt eine gewisse Deckenbelastung vor hat der Mieter natürlich keine Chance ein Aquarium zu verbieten.du meintest sicher den vermieter mit keine chance?
HMHM2011-2 schrieb:frage wäre zB auch, ob bei einem riesigen Aquarium nicht zusätzlicher Schutz gefordert werden könnte. zB Auffangwanne.Es reicht eine anständicge Versicherung, in fast 40 Jahren Aquaristik mit teilweise 140 Becken mir 5-10000L gabs 3x Glasbruch.
vampirgirly91 schrieb:die Klausel, dass Tiere verboten sind, ist so, wie sie dort drin steht, nicht wirksam.ja, soweit waren wir schon.