@kekscore dochdochdoch. wenn der vermieter das richtig formuliert, darf er sehr wohl katzenhaltung verbieten, ebenso wie hundehaltung. nur kleintiere, die im allgemeinen in käfigen (terrarien, aquarien etc.) gehalten werden darf er normalerweise nicht verbieten (ausnahmen bestätigen die regel). zumindest in deutschland.
die diskussion, die diesbezüglich vor gericht regelmässig geführt wird, geht dann immer darum, ob ein kleiner hund zu den "kleintieren" gehört oder nicht, und wird regelmässig vor gericht verneint mit eben der argumentation dass hunde in der wohnung nicht in käfigen gehalten werden, ob yorkshire-terrier oder schäferhund.