Kampfhunde
07.04.2018 um 10:22@BettyBoo
Und jetzt machen sie es sich natürlich einfach...
Der Halter hatte wohl keine Befugnis den Hund zu halten (war mir schon klar, als ich las, dass der Hund nur nachts ausgeführt wurde). Die Ämter versäumten jedoch über Jahre die Prüfung des Tieres.Schlagsahne schrieb:Nach jetzigen Erkenntnissen hätte eine Begutachtung dazu geführt, dass dem Besitzer die Haltung des Tieres verboten worden wäre.
Und jetzt machen sie es sich natürlich einfach...