@PicassoratioKeine Ahnung warum er gefragt hat. Wenn in der Hausordnung steht,dass Tiere verboten sind (ich weiss gerade nicht,was da genau darüber steht),dann zählt das doch eigentlich für das Halten der Tiere,nicht aber wenn Besuch kommt,oder?
Nun kann der Besuch nicht zu ihm kommen,da sie ohne ihren Hund nicht anreisen können. Ist das eigentlich erlaubt? Die Vermieterin muss nur gesagt haben: “überhaupt keine Tiere mehr“...
Eine Nachbarin,die auch in dieses Mehrfamilienhaus wohnt und auch die gleiche Vermieterin hat, besitzt zwei oder drei Katzen. Geht sie ein paar Tage aus dem Haus,holt sie Leute in ihrer Wohnung,die solange sie weg ist,dort übernachten können. Es sind meistens ein Punk Pärchen mit Hund und der bellt ab und zu.
Meine neue Nachbarn nebenan,da kommen auch immer kurzzeitig Besuch mit einem Hund (die gehen jedoch am selben Tag auch wieder), da wird jedoch nichts gesagt.
Mir geht das alles nichts an,aber mein Nachbar,den man verbietet dass sein Besuch mit Hund kommen darf,sollte da ruhig mal das der Vermieterin erwähnen.
Er fragte ihr auch,warum ich dann eine Katze halten darf.
Die hab ich noch aus der alten Hausordnung und da stand damals irgendwie drin,dass man mit Einverständnis der Nachbarn Tiere halten darf,wird also nur “geduldet“,solange das Tier niemand stört. Doch das Problem ist,ausser einem Nachbarn gibt es diese anderen nicht mehr. Da sind alles neue drin und die wurden nicht gefragt.