allmyboy schrieb:sag mir doch mal bitte warum diese "Verwaltungsgebühr" nicht von der Kirchensteuer selbst bezahlt werden kann?
Und warum kann die Gebühr für's Ummelden am Einwohnermeldeamt nicht von der Miete bezahlt werden, und warum kann die Gebühr für einen Führerschein nicht von der Fahrschule bezahlt werden?
Und warum kann die Gebühr für einen Personalausweis oder Reisepass nicht von der Lohnsteuer bezahlt werden?
Weil es einfach nicht üblich ist. Gebühren für Anträge an den Staat werden nunmal vom Antragsteller bezahlt. Blöd, aber ist so.
Mit dem Grundgesetz hat das Ganze nullkommanull zu tun.
Ich bin genau wie Du der Meinung, dass die Verflechtung von Staat und Kirche abgeschafft werden sollte; keine Kirchensteuer mehr, kein Tanzverbot mehr, keine kirchlichen Feiertage mehr uswusf.
Wer an einem kirchlichen Feiertag frei haben möchte, sollte Urlaub nehmen, und wer an einem kirchlichen Feiertag tanzen möchte, sollte das auch dürfen.
Ausserdem sollten Bischofsgehälter von der Kirche bezahlt werden und nicht vom Staat.