allmyboy
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Was haltet Ihr von der Kirchenaustrittsgebühr?
26.05.2012 um 23:03Schon seitdem ich 13 war habe ich mir vorgenommen aus der Kirche auszutreten. Mit 15 war ich der einzige in meiner Klasse der sich nicht hat firmen lassen. Damals hatte ich die Einstellung, dass ich austrete sobald Ich Kirchensteuerpflichtig werde.
Und so kam es dann auch: vorherigen Sommer verdiente ich zum ersten mal mit 19 mein eigenes Geld (wenn man mal von Ferienjobs absieht). Konsequenterweise ging ich dann natürlich zum Amtsgericht um meinen Kirchenaustritt anzumelden. Was mir die nette Dame von der Verwaltung dann entgegensetzte machte mich erstmal stutzig: Sie eröffnete mir, dass ich für den Austritt aus der Kirche, einem Verein dem ich nie freiwillig beigetreten bin, eine Gebühr von 60 Euro zu bezahlen hab. Auf meine Frage wofür dieser Betrag ist und ob das nicht im Gegensatz zum Grundgesetz der Religionsfreiheit stehe, winkte sie nur kurz ab und sagte "Verwaltungsaufwand."
Nachher hab ich das ganze Nachrecherchiert. In 12 der 16 Bundesländer wird eine sog. Kirchenaustrittsgebühr erhoben. Diese schwankt je nach Bundesland und Beträgt von 10 EUR im Saarland und bis zu 60 EUR wie hier in Bayern.
Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Erst soll ich jeden Monat 9% Kirchensteuer bezahlen und dann soll sogar der Austritt noch was Kosten?
Anscheinend Sehe ich das nicht alleine so, denn vor einigen Jahren wurde schon eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht, die jedoch abgelehnt wurde. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.
Die Begründung ist folgende:
Quelle: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Was haltet ihr davon?
Und so kam es dann auch: vorherigen Sommer verdiente ich zum ersten mal mit 19 mein eigenes Geld (wenn man mal von Ferienjobs absieht). Konsequenterweise ging ich dann natürlich zum Amtsgericht um meinen Kirchenaustritt anzumelden. Was mir die nette Dame von der Verwaltung dann entgegensetzte machte mich erstmal stutzig: Sie eröffnete mir, dass ich für den Austritt aus der Kirche, einem Verein dem ich nie freiwillig beigetreten bin, eine Gebühr von 60 Euro zu bezahlen hab. Auf meine Frage wofür dieser Betrag ist und ob das nicht im Gegensatz zum Grundgesetz der Religionsfreiheit stehe, winkte sie nur kurz ab und sagte "Verwaltungsaufwand."
Nachher hab ich das ganze Nachrecherchiert. In 12 der 16 Bundesländer wird eine sog. Kirchenaustrittsgebühr erhoben. Diese schwankt je nach Bundesland und Beträgt von 10 EUR im Saarland und bis zu 60 EUR wie hier in Bayern.
Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Erst soll ich jeden Monat 9% Kirchensteuer bezahlen und dann soll sogar der Austritt noch was Kosten?
Anscheinend Sehe ich das nicht alleine so, denn vor einigen Jahren wurde schon eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht, die jedoch abgelehnt wurde. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden.
Die Begründung ist folgende:
Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte "unzulässige Erschwerung des Austritts" dar und dürfen daher nicht erhoben werden.
Was für einen Verein gilt, müsste eigentlich für eine Religionsgemeinschaft zum Schutze der grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit erst recht gelten. Wenn gesagt wird, die Kirchenaustrittsgebühr diene nicht der Erschwerung des Austritts, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten, ändert das nichts daran, dass sie im Effekt eine Erschwerung des Austritts zur Folge hat. Damit dürfte sie verfassungswidrig sein.
Quelle: http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Was haltet ihr davon?