@Kaiser1000 Sollte es einen Gott geben, so kann er sich darum kümmern, wenn es ihn stört.
In erwiesenen Fällen von Meineid gilt in Deutschland
Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.
Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen. Beispiele)
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Vereidigung von Zeugen nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme, und steht im Ermessen des Gerichts (§ 59 StPO, § 391 ZPO).
Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der Falschaussage, sondern mit dem Schwören der Eidesformel. Wenn der Zeuge, der eine falsche Aussage gemacht hat, diese vor Ablegen des Eides noch berichtigt, hat er sich nicht strafbar gemacht.
Aus Wiki
Und bitte lass den Threadtitel verbessern, es hesst "schwören" nicht "schwöhren".