Inquisition gestern und heute
24.05.2010 um 22:42Wie sieht der neue Papst die Inquisition.
Wer ist Benedikt XVI.?
Bis zum 19. April 2005 war Joseph Ratzinger die rechte Hand seines Vorgängers Papst Johannes Paul II., der ihn 1981 zum Präfekten der »Glaubenskongregation« gemacht hatte -
Im ARD-Magazin Kontraste (03.03.2005) äußerte sich Joseph Ratzinger vor einigen Wochen zu seinem Titel »moderner Großinquisitor«. Und siehe da: Ratzinger hatte mit dem Begriff »Inquisitor« überhaupt kein Problem - im Gegenteil: Er sah sich mit der Inquisition früherer Jahrhunderte in einer kontinuierlichen Linie! Der einzige Unterschied: Heute bediene man sich anderer Methoden. .......
Ratzinger wörtlich: »Großinquisitor ist eine historische Einordnung, irgendwo stehen wir in der Kontinuität. Aber wir versuchen heut' das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen statt finden mussten.«
http://www.denk-mit.info/kirche/papstratzingernachfolgerderinquisition.html (Archiv-Version vom 10.11.2010)
Wie denkt ihr über die Inquisition.
Dazu einige FAKTEN die man wissen sollte.
Überblick
Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis.... Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (siehe auch: Ketzer), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren entwickelt wurde. ....
Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert.
Die Inquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum (Ketzerinquisition) bzw. als inquisitio haereticae pravitatis (Inquisition gegen ketzerische Verderbtheit) bezeichnet.
Anwendungsbereich
Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Glaubensgemeinschaften, darunter die Amalrikaner, Apostelbrüder, Beginen und Begarden, Brüder und Schwestern des freien Geistes, Flagellanten, Fraticellen, Hussiten, Joachimiten, Katharer (Albigenser), Lollarden, Protestanten, Waldenser, Wiedertäufer,
Die Kirche konnte über das Inquisitionsverfahren zwar Urteile über Ketzer aussprechen, hatte jedoch keine Blutgerichtsbarkeit,
Papst Innozenz IV. genehmigte in seiner 1252 erlassenen Dekretale Ad Extirpanda die Folter zur Wahrheitsfindung bei Inquisitionsprozessen mit der formalen Einschränkung, dass den Betroffenen keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt werden durften.
Ziele,
der Inquisition war nach kirchlichem Verständnis die Reinerhaltung des Glaubens. Häretiker waren von ihrem Weg abzubringen, um auch ihre Seelen dem „ewigen Heil“ zuzuführen. Die Inquisitionsprozesse sollten bei Ketzern in erster Linie zu Reue und Buße führen; wo alle Mittel nichts nutzten, sollte der Unglaube jedoch auch physisch vernichtet werden. Religiöse Toleranz im modernen Sinn gab es im Mittelalter nicht, ebenso wenig auf katholischer Seite, als auch auf Seiten der häretischen Gruppen.
Verhörpraxis
Um bei Verhören in schwerwiegenden Verdachtsfällen zu Geständnissen zu kommen, wurden unterschiedliche Mittel eingesetzt. Das Ausmaß ihrer Härte war unterschiedlich und ihr Einsatz oblag der Entscheidung der Inquisitoren. Das gütliche Gespräch, die Konfrontation mit Zeugenaussagen oder der Rückgriff auf ältere Aktenvermerke konnte bereits Erfolg erzielen. In „hartnäckigen Fällen“ (aus der Sicht der Inquisition) konnte ein Gefängnisaufenthalt den Angeklagten zermürben. Schließlich konnte auch die Folter angedroht werden und ggf. auch zum Einsatz kommen.
Urteile
[BKetzer, die vor der Inquisition ihrer Häresie abschworen, erhielten die Absolution und hatten normalerweise mit leichten, als Buße gedachten Strafen zu rechnen. Hierzu gehörte das meist zeitlich befristete Tragen von zumeist gelben oder blauen auf dem Gewand aufgenähten Büßerkreuzen (auch: Ketzerkreuzen, siehe: Schandmal) oder Wallfahrten.][/b] Bei „rückfälligen“ Ketzern oder besonders schwerwiegenden Fällen konnten Gefängnis oder schließlich auch die Todesstrafe durch Verbrennen angeordnet werden.
Das tatsächliche Ausmaß der Verhängung der Todesstrafe variierte, wie folgende Beispiele zeigen:
Unter dem Dominikanerinquisitor Petrus Seila, der 1241/42 in der Gegend von Quercy (FR) tätig war, wurden in ca. 600 Urteilen lediglich das Tragen von Ketzerkreuzen, das Antreten von Wallfahrten und Leistungen für die Armenversorgung verordnet. Die schwerste Bestrafung bildeten Wallfahrten nach Konstantinopel. Dagegen finden sich weder Gefängnis- noch Todesstrafen in den Urteilen.[25]
Unter den von den Inquisitoren Bernard de Caux und Jean de Saint-Paul im Lauragais (FR) 1245/46 überlieferten 207 Urteilen finden sich ebenfalls keine Todesstrafen, dafür 23 Kerkerstrafen, dem Rest wurde größtenteils das Tragen von gelben Bußkreuzen verordnet.
In den insgesamt überlieferten 930 erlassenen Urteilen Bernard Guis im Gebiet von Toulouse und Carcassonne (1307–1323) gegen Ketzer wurden 42 Hinrichtungen ausgesprochen, 307 Urteile lauteten auf dauernde Kerkerhaft. Alle anderen Strafen bestanden aus unterschiedlichen Bußleistungen. Einem Drittel der Verurteilten wurde das Tragen von am Gewand aufgenähten Büßerkreuzen auferlegt.[26]
Während seiner Tätigkeit als Inquisitor in Steyr (Ö), verurteilte Petrus Zwicker 1397 unter über tausend Verhörten Personen 80–100 zum Tod. Daneben wurden Bußen oder das Tragen von blauen Ketzerkreuzen angeordnet.[27]
Wikipedia: Inquisition
Wer ist Benedikt XVI.?
Bis zum 19. April 2005 war Joseph Ratzinger die rechte Hand seines Vorgängers Papst Johannes Paul II., der ihn 1981 zum Präfekten der »Glaubenskongregation« gemacht hatte -
Im ARD-Magazin Kontraste (03.03.2005) äußerte sich Joseph Ratzinger vor einigen Wochen zu seinem Titel »moderner Großinquisitor«. Und siehe da: Ratzinger hatte mit dem Begriff »Inquisitor« überhaupt kein Problem - im Gegenteil: Er sah sich mit der Inquisition früherer Jahrhunderte in einer kontinuierlichen Linie! Der einzige Unterschied: Heute bediene man sich anderer Methoden. .......
Ratzinger wörtlich: »Großinquisitor ist eine historische Einordnung, irgendwo stehen wir in der Kontinuität. Aber wir versuchen heut' das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen statt finden mussten.«
http://www.denk-mit.info/kirche/papstratzingernachfolgerderinquisition.html (Archiv-Version vom 10.11.2010)
Wie denkt ihr über die Inquisition.
Dazu einige FAKTEN die man wissen sollte.
Überblick
Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis.... Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (siehe auch: Ketzer), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren entwickelt wurde. ....
Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert.
Die Inquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum (Ketzerinquisition) bzw. als inquisitio haereticae pravitatis (Inquisition gegen ketzerische Verderbtheit) bezeichnet.
Anwendungsbereich
Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Glaubensgemeinschaften, darunter die Amalrikaner, Apostelbrüder, Beginen und Begarden, Brüder und Schwestern des freien Geistes, Flagellanten, Fraticellen, Hussiten, Joachimiten, Katharer (Albigenser), Lollarden, Protestanten, Waldenser, Wiedertäufer,
Die Kirche konnte über das Inquisitionsverfahren zwar Urteile über Ketzer aussprechen, hatte jedoch keine Blutgerichtsbarkeit,
Papst Innozenz IV. genehmigte in seiner 1252 erlassenen Dekretale Ad Extirpanda die Folter zur Wahrheitsfindung bei Inquisitionsprozessen mit der formalen Einschränkung, dass den Betroffenen keine bleibenden körperlichen Schäden zugefügt werden durften.
Ziele,
der Inquisition war nach kirchlichem Verständnis die Reinerhaltung des Glaubens. Häretiker waren von ihrem Weg abzubringen, um auch ihre Seelen dem „ewigen Heil“ zuzuführen. Die Inquisitionsprozesse sollten bei Ketzern in erster Linie zu Reue und Buße führen; wo alle Mittel nichts nutzten, sollte der Unglaube jedoch auch physisch vernichtet werden. Religiöse Toleranz im modernen Sinn gab es im Mittelalter nicht, ebenso wenig auf katholischer Seite, als auch auf Seiten der häretischen Gruppen.
Verhörpraxis
Um bei Verhören in schwerwiegenden Verdachtsfällen zu Geständnissen zu kommen, wurden unterschiedliche Mittel eingesetzt. Das Ausmaß ihrer Härte war unterschiedlich und ihr Einsatz oblag der Entscheidung der Inquisitoren. Das gütliche Gespräch, die Konfrontation mit Zeugenaussagen oder der Rückgriff auf ältere Aktenvermerke konnte bereits Erfolg erzielen. In „hartnäckigen Fällen“ (aus der Sicht der Inquisition) konnte ein Gefängnisaufenthalt den Angeklagten zermürben. Schließlich konnte auch die Folter angedroht werden und ggf. auch zum Einsatz kommen.
Urteile
[BKetzer, die vor der Inquisition ihrer Häresie abschworen, erhielten die Absolution und hatten normalerweise mit leichten, als Buße gedachten Strafen zu rechnen. Hierzu gehörte das meist zeitlich befristete Tragen von zumeist gelben oder blauen auf dem Gewand aufgenähten Büßerkreuzen (auch: Ketzerkreuzen, siehe: Schandmal) oder Wallfahrten.][/b] Bei „rückfälligen“ Ketzern oder besonders schwerwiegenden Fällen konnten Gefängnis oder schließlich auch die Todesstrafe durch Verbrennen angeordnet werden.
Das tatsächliche Ausmaß der Verhängung der Todesstrafe variierte, wie folgende Beispiele zeigen:
Unter dem Dominikanerinquisitor Petrus Seila, der 1241/42 in der Gegend von Quercy (FR) tätig war, wurden in ca. 600 Urteilen lediglich das Tragen von Ketzerkreuzen, das Antreten von Wallfahrten und Leistungen für die Armenversorgung verordnet. Die schwerste Bestrafung bildeten Wallfahrten nach Konstantinopel. Dagegen finden sich weder Gefängnis- noch Todesstrafen in den Urteilen.[25]
Unter den von den Inquisitoren Bernard de Caux und Jean de Saint-Paul im Lauragais (FR) 1245/46 überlieferten 207 Urteilen finden sich ebenfalls keine Todesstrafen, dafür 23 Kerkerstrafen, dem Rest wurde größtenteils das Tragen von gelben Bußkreuzen verordnet.
In den insgesamt überlieferten 930 erlassenen Urteilen Bernard Guis im Gebiet von Toulouse und Carcassonne (1307–1323) gegen Ketzer wurden 42 Hinrichtungen ausgesprochen, 307 Urteile lauteten auf dauernde Kerkerhaft. Alle anderen Strafen bestanden aus unterschiedlichen Bußleistungen. Einem Drittel der Verurteilten wurde das Tragen von am Gewand aufgenähten Büßerkreuzen auferlegt.[26]
Während seiner Tätigkeit als Inquisitor in Steyr (Ö), verurteilte Petrus Zwicker 1397 unter über tausend Verhörten Personen 80–100 zum Tod. Daneben wurden Bußen oder das Tragen von blauen Ketzerkreuzen angeordnet.[27]
Wikipedia: Inquisition