@PallasPallas schrieb:Die armen Kinder
du sagst es - von anfang an werden die grundrechte unserer kinder missachtet,und das ist verfassungswiedrig!!
Pallas schrieb:Es geht wahrscheinlich nicht nur darum, dass die Eltern ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, sondern damit auch jeden Kontakt zu Gleichaltrigen zu unterbinden.
Wie sollen die Kinder also soziale Kontakte erlernen, wenn sie von der angeblich "bösen" Welt geschützt werden müssen?
Druck von Gleichaltrigen
Ihren Asylantrag begründete die Familie damit, dass sie wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt werde. "Während der letzten 10 bis 20 Jahre lief der Lehrplan in öffentlichen Schulen immer mehr christlichen Werten zuwider", begründete der Familienvater die Entscheidung, die Kinder lieber zu Hause zu unterrichten. In der Schule seien seine ältesten Kinder mit Gewalt, Schikanen und Druck von Gleichaltrigen konfrontiert worden.
quelle apn
Pallas schrieb:Aber warum hat sich nicht die Jugendfürsorge (oÄ) eingeschaltet
Angst vor Wegnahme der Kinder
"Ich halte es für wichtig, dass Eltern die Freiheit der Wahl haben, wie ihre Kinder unterrichtet werden." Im Oktober 2006 hatte die Polizei die Kinder zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht. Letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der aus Bissingen an der Teck in Baden-Württemberg stammenden Familie, ihre Heimat zu verlassen, war nach Worten des Vaters ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2007, wonach in schweren Fällen die Sozialämter Eltern ihre Kinder wegnehmen können.
quelle apn
bei wiki steht -
Europa [Bearbeiten]
In Europa ist Hausunterricht weiterhin weniger verbreitet und manchmal nur eingeschränkt möglich. Die Zahlen der praktizierenden Familien schwanken in den Ländern stark und sind wegen der Registrierungsfreiheit oft schwer zu ermitteln. Sie lagen im Jahre 2004 zwischen einigen hundert Familien in den einzelnen skandinavischen Ländern über etwa 20.000 Kindern (ohne die Fernschüler) in Frankreich (Focus) bis zu 160.000 frei sich bildende Kinder und Jugendliche in Großbritannien (BBC). In einigen Ländern wie in Irland, Italien und Spanien hat Bildungsfreiheit und die Möglichkeit zu Hausunterricht sogar Verfassungsrang.[1]
Österreich, Schweiz, Belgien und Dänemark [Bearbeiten]
In den meisten europäischen Ländern besteht Bildungspflicht, das heißt die Vermittlung von Wissen ist für das Kind nicht an den Besuch einer Schule gebunden. Das wie und wo der Bildung steht frei und wird staatlich nicht vorgegeben.
Wegen der zurzeit üblichen Rechtsauslegung ist freies Lernen ohne Schulbesuch bzw. Hausunterricht zwar nicht in Deutschland (s. u.) möglich, wohl aber in anderen deutschsprachigen Ländern oder Landesteilen Europas.
Werden Kinder zu Hause unterrichtet, so wird z. B. in Österreich der Wissensstand der Kinder in regelmäßigen Abständen von einer geeigneten staatlichen Schule überprüft. Schüler staatlich nicht anerkannter Schulen (zum Beispiel viele Montessori-Schulen) werden nach dem gleichen Prinzip geprüft. Wenn ein Kind diese Prüfung, die sich auf den gesamten Jahresstoff bezieht, nicht schafft, muss es im Folgejahr eine staatliche Schule besuchen.
In der Schweiz finden Hausbesuche in der Familie statt. Leitfaden des Unterrichts ist der staatliche Bildungsplan. In den Kantonen Luzern, Zug, Schwyz und Zürich müssen Lehrpersonen ein Lehrdiplom besitzen, während sie in Bern und Aargau auch ohne unterrichten dürfen.[2]
In Dänemark wird Hausunterricht sehr liberal gehandhabt. Dänemark kennt seit 1855, also seit mehr als 150 Jahren, keine Schulpflicht mehr.
Deutschland [Bearbeiten]
Da in Deutschland nicht Bildungspflicht, sondern Schulpflicht besteht und diese im Gegensatz z. B. zur schwedischen oder österreichischen Schulpflicht an einen Schulbesuch gebunden ist (Schulzwang, zwingender Schulbesuch), darf nur in Sonderfällen von dem Besuch einer Schule abgesehen und Hausunterricht erteilt werden. Die herrschende Rechtsprechung erlaubt Hausunterricht nur für Schüler, deren Eltern im Ausland arbeiten, oder für Schüler, die wegen Behinderung oder Krankheit nicht transportfähig sind ("Krankenunterricht"). Auch hier sind der staatliche Lehrplan und examinierte Lehrkräfte die Grundlage des Unterrichts. In Einzelfällen gab es bereits Erzwingungshaft, beispielsweise für die Väter der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme, die daraufhin eine eigene Schule gründeten.[3]
Durch alle diese Einschränkungen wird so in Deutschland zurzeit z. B. auch Fernunterricht verhindert. Das Verbot des Hausunterrichts geht auf das Dritte Reich zurück, 1938 wurde das Reichsschulpflichtgesetz[4] erlassen.
Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Homeschooling kriminalisiert.[5][6]
Im Januar 2010 gewährte ein US-Gericht einer deutschen Familie Asyl, da sie aufgrund ihres christlichen Glaubens in Deutschland verfolgt werde. Der Richter sagte, die deutsche Regierung versuche, Hausunterrichter auszumerzen, was eine Verletzung eines grundlegendes Menschenrechts sei
Wikipedia: Hausunterrichtfinde ich ziemlich interessant,
verletzung eines grundlegenden menschenrechts!!
wie heist da noch gleich der 1.artikel in der verfassung? -
die würde des menschen ist unantastbar.
sie zu achten und zu schützen ist verpflichtung aller staatlichen gewalt.