@Spöckenkieke@allDu hast geschrieben:
"Sure 2, Vers 191: Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten.
Sure 4, Vers 74: "Und so soll kämpfen in Allahs Weg, wer das
irdische Leben verkauft für das Jenseits. Und wer da kämpft in Allahs
Weg, falle er oder siege er, wahrlich dem geben wir gewaltigen Lohn."
Sure 4, Vers 89: "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie
ungläubig sind, und dass ihr ihnen gleich seid. Nehmet aber keinen
von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswanderten in Allahs Weg. Und
so sie den Rücken kehren, so ergreifet sie und schlagt sie tot, wo
immer ihr sie findet; und nehmet keinen von ihnen zum Freund oder
Helfer."Solche Verse wurden schon des öfteren erklärt.
Und kämpft auf dem Weg Allāhs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet
nicht. Wahrlich, Allāh liebt nicht diejenigen, die übertreten. (2:190) Und tötet sie, wo immer
ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung
(zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen
Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet
sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen. (2:191) Wenn sie aber aufhören, so ist Allāh
Allverzeihend, Barmherzig. (2:192) Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr)
gibt und die Religion Allāh gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit
geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun. (2:193)
2:190 - Kriegführung ist nur als Selbstverteidigung und innerhalb klar festgelegter Grenzen
erlaubt. Wenn Krieg geführt wird, soll dies mit allen verfügbaren Kräften, jedoch nicht
unbarmherzig geschehen; sondern nur, um Frieden und Freiheit für die Religionsausübung
wiederherzustellen. Auf keinen Fall dürfen Frauen, Kinder und alte oder schwache Menschen
betroffen sein, Bäume und Äcker zerstört oder ein Friedenschluss verweigert werden, wenn der
Feind sich ergibt. Abū Mūsa (r) berichtete: ”Ein Mann kam zum Propheten, Allāhs Segen und
Friede auf ihm, und sagte: »Der eine kämpft um Beute, ein anderer, um Ruhm und Ehre zu
erlangen, und ein weiterer, um seinen Mut und seine Tapferkeit zu zeigen; wer von diesen sollte
als Kämpfer auf dem Weg Allāhs betrachtet werden?« Darauf antwortete der Prophet, Allāhs
Segen und Friede auf ihm: »Wer mit dem einzigen Ziel kämpft, dass das Wort Allāhs obsiegen
möge, ist derjenige, der Allāh zuliebe kämpft.«“ (Bu). Als der erste Kalif Abū Bakr das islamische
Heer in den Kampf an die syrische Grenze entsandte, gab er dem Heeresführer folgenden Befehl
mit auf den Weg: ”Begeht keinen Verrat und weicht nicht vom rechten Weg ab. Auch sollt ihr
Kinder, alte Menschen und Frauen weder verletzen noch töten. Zerstört oder verbrennt keine
Palmen und fällt keine Obstbäume. Schlachtet weder Schaf noch andere Herden oder Kamele, es
sei denn zu eurer Nahrung. Wenn ihr bei Mönchen vorbeikommt, die sich dem Klosterleben
gelobt haben, so überlasst sie dem Leben, dem sie sich hingegeben haben.“ (vgl. 9:5, 29; 22:39-
40, 58-60; 27:36-37 und die Anmerkungen dazu).
2:191 - Die Vernichtung des Geistes durch Verführung zum Unglauben ist schlimmer als Töten.
Die Anweisung "Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, vonwo sie euch
vertrieben haben", gilt nur im Zusammenhang mit einer Kampfhandlung, die bereits im Gange ist.
Manche Orientalisten begehen einen Irrtum, indem sie diesen Vers als Beweis für die wahllose
Tötung von Nichtgläubigen betrachteten. Hier wird auf den Kampf in der Umgebung Makkas
Bezug genommen, weil zur Zeit der Offenbarung dieses Verses die heilige Stadt noch in den
Händen der Götzendiener war, die den Muslimen die Pilgerfahrt zur Al-Ka‘ba nicht gestatteten.
Wenn sie mit Gewalt, die Muslime vom Verrichten ihrer religiösen Pflichten abzuhalten
trachteten, hatten sie damit Allāh (t) den Krieg erklärt. (vgl. 9:5, 29; 22:39-40, 58-60; 27:36-37
und die Anmerkungen dazu)-
4:74 - Wer für Allāhs Sache kämpft, der opfert sowohl sein Leben als auch sein Vermögen gegen
einen gewaltigen Lohn von Allāh (t). Damit hat der Kämpfer weder Niederlage noch Verlust im
irdischen Sinne.
Und was ist mit euch, dass ihr nicht für Allāhs Sache kämpft und für die der Schwachen -
Männer, Frauen und Kinder, die sagen: ”Unser Herr, führe uns heraus aus dieser Stadt,
deren Bewohner ungerecht sind, und gib uns von Dir einen Beschützer, und gib uns von Dir
einen Helfer.“? (4:75) Die da glauben, kämpfen für Allāhs Sache, und die nicht glauben,
kämpfen für die Sache des Teufels; darum kämpft gegen die Anhänger Satans! Wahrlich,
die List Satans ist schwach. (4:76)
4:75 - Der Vers bezieht sich auf die Lage der schwachen Muslime, die bei der Auswanderung der Muslime aus Makka zurückgelassen werden mussten. Nach der Auswanderung wurde die
Verfolgung der gläubigen Sklaven, Frauen und Kinder intensiviert. Der schlechte Zustand wurde
durch die Eroberung Makkas durch den Propheten Muḥammad (a.s.s.) beendet. Der Vers hat
jedoch eine allgemeingültige Bedeutung: Mit dem Kampf "für Allāhs Sache" wird auch die
Unterdrückung von Menschen beendet. Hierzu muss betont werden, dass es bei derartigen
"Befreiungsaktion" keinen Zwang in der Religion geübt werden darf (vgl. 2:256). Die Befreiung
der Schwachen und der Unterdrückten ist ein wichtiger Aspekt des Ǧihād im islamischen Recht
(vgl. unten 4:98).
Was ist euch denn widerfahren, dass ihr in der Angelegenheit der Heuchler in zwei Parteien
gespalten seid? Und Allāh hat sie verstoßen wegen dem, was sie begangen haben. Wollt ihr
den rechtleiten, wen Allāh ins Verderben hat gehen lassen? Und für den, den Allāh ins
Verderben gehen lässt, findest du keinen Weg. (4:88) Sie wünschen, dass ihr ungläubig
werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine
Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allāhs Weg wandern. Und wenn sie sich
abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch
keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer (4:89), mit Ausnahme derer, die zu
Leuten gelangen, mit denen ihr ein Bündnis habt, und die zu euch kommen, weil ihre Herzen
davor zurückschrecken, gegen euch oder gegen ihr eigenes Volk zu kämpfen. Und wenn
Allāh es gewollt hätte, hätte Er ihnen Macht über euch geben können; dann hätten sie
sicherlich gegen euch gekämpft. Darum, wenn sie sich von euch fernhalten und nicht gegen
euch kämpfen, sondern euch Frieden bieten; dann hat Allāh euch keinen Grund gegen sie
gegeben. (4:90) Ihr werdet andere finden, die vor euch und vor ihren Leuten Sicherheit
haben wollen. Sooft sie wieder zur Feindseligkeit verleitet werden, stürzen sie kopfüber
hinein. Wenn sie sich also weder von euch fernhalten noch euch Frieden bieten noch ihre
Hände zügeln, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet. Denn gegen diese
haben Wir euch volle Gewalt gegeben. (4:91)
4:88 - Als der Verrat der Heuchler in Uḥud der muslimischen Sache beinahe Verderben brachte,
entstand unter den Muslimen in Al-Madīna eine starke Ablehnung gegen sie. Ein Teil von ihnen
wollte sie hinrichten, ein anderer die Sache auf sich beruhen lassen. Diese Worte legen ein
Verhalten ihnen gegenüber fest, das beide Extreme vermeidet. (ÜB)
4:89 - "... solange sie nicht auf Allāhs Weg wandern": Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) wurden die
Muslime mit der aufrichtigen Entscheidung geprüft, ob sie das Gebiet des Feindes (Dāru-l-Ḥarb)
verlassen und zum Gebiet des Islam (Dāru-l-Islām) auswandern. Diejenigen Muslime, die es
vorzogen, in Dāru-l-Ḥarb zu bleiben, wurden als Heuchler angesehen, weil sie zwar das
Glaubensbekenntnis ausgesprochen haben, blieben aber auf dem Gebiet des Feindes als Helfer für
ihn.
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Tafsīr Al-Qur’ān Al-Karīm
4:90-91 - Die Muslime dürfen die Heuchler in 4:89 nicht töten, wenn sie auf einem Gebiet leben,
mit dem der islamische Staat einen Friedensvertrag abgeschlossen hat; gleichzeitig dürfen die
Muslime sie nicht zu Beschützern und Verbündeten nehmen (vgl. 2:190ff.; 4:91 und die
Anmerkungen dazu).
Quelle:
http://www.way-to-allah.com/dokument/Tafsir_Al-Quran_Al-Karim.pdfMfg Ping Peng