deutsche Muslime
16.05.2007 um 20:14@eylem
wie immer....dazwischenrufn, aber nichts zum thema beitragen odersachliche
Argumente bringen.
Ich widerum masse mir an doch etwas zu wissen vondem was ich
hier so scheibe.
Natürlich bin auch ich nicht ohne Fehler, da ch ahnur ein Mensch
bin.
Aber was den koran und seine Pflichten (auch die aus derSunna hervorgehen)
so weiß ich sehr wohl, daß beides in einem Land wie der BRD undderen GG nicht möglih
ist.
so einfach ist es und so einfach hat es auch so mncheöffentliche Stelle endlich
gerafft.
Hier ein paar Beispiele zu derThematik:
Religionsfreiheit:
Das
Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit. DerIslam hingegen kennt keine Religionsfreiheit:
"Das sakralen
Gesetz des Islam(Scharia) verbietet christliche Mission. Muslime wie
beispielsweise die Taliban,berufen
sich bei der Behandlung der Nichtmuslime, vor
allem der Christen, auf dasislamische Fremdenrecht. Diesem
zufolge gelten Christen in
einem islamischen Landals 'Schutzbefohlene', die gegen Zahlung einer
Kopfsteuer
geduldet werden. DieBasis des islamischen Fremdenrechts bildet ein Vertrag, den der
zweite
Kalif Umaribn al-Khattab nach der Unterwerfung Syriens im Jahr 638 mit dessen
einheimischenchristlichen
Bewohnern geschlossen hat. In diesem Vertrag, der bis heute
dieGrundlage für das islamische Fremdenrecht
darstellt, verpflichten sichdie
Christen, keine Mission unter den Muslimen zu betreiben; den Muslimen
immermit
Respekt zu begegnen; keinen ihrer Angehörigen daran zu hindern, den Islamanzunehmen;
ihre
Kreuze und Bücher niemals öffentlich zu zeigen. Mit dem Hinweisauf Sure 2:191
("Die Verführung der Muslime
ist schlimmer als der Totschlag")forderte der Präsident
der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2000
alleislamischen Staaten auf, gegenüber
der christlichen Mission besonders wachsam zusein"
(Evangelische
Karmelmission).
Hierzu sei auch eine von vielenQuellen
geannt:
http://www.iavg.org/iavg011.pdf
wie immer....dazwischenrufn, aber nichts zum thema beitragen odersachliche
Argumente bringen.
Ich widerum masse mir an doch etwas zu wissen vondem was ich
hier so scheibe.
Natürlich bin auch ich nicht ohne Fehler, da ch ahnur ein Mensch
bin.
Aber was den koran und seine Pflichten (auch die aus derSunna hervorgehen)
so weiß ich sehr wohl, daß beides in einem Land wie der BRD undderen GG nicht möglih
ist.
so einfach ist es und so einfach hat es auch so mncheöffentliche Stelle endlich
gerafft.
Hier ein paar Beispiele zu derThematik:
Religionsfreiheit:
Das
Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit. DerIslam hingegen kennt keine Religionsfreiheit:
"Das sakralen
Gesetz des Islam(Scharia) verbietet christliche Mission. Muslime wie
beispielsweise die Taliban,berufen
sich bei der Behandlung der Nichtmuslime, vor
allem der Christen, auf dasislamische Fremdenrecht. Diesem
zufolge gelten Christen in
einem islamischen Landals 'Schutzbefohlene', die gegen Zahlung einer
Kopfsteuer
geduldet werden. DieBasis des islamischen Fremdenrechts bildet ein Vertrag, den der
zweite
Kalif Umaribn al-Khattab nach der Unterwerfung Syriens im Jahr 638 mit dessen
einheimischenchristlichen
Bewohnern geschlossen hat. In diesem Vertrag, der bis heute
dieGrundlage für das islamische Fremdenrecht
darstellt, verpflichten sichdie
Christen, keine Mission unter den Muslimen zu betreiben; den Muslimen
immermit
Respekt zu begegnen; keinen ihrer Angehörigen daran zu hindern, den Islamanzunehmen;
ihre
Kreuze und Bücher niemals öffentlich zu zeigen. Mit dem Hinweisauf Sure 2:191
("Die Verführung der Muslime
ist schlimmer als der Totschlag")forderte der Präsident
der türkischen Religionsbehörde im Jahr 2000
alleislamischen Staaten auf, gegenüber
der christlichen Mission besonders wachsam zusein"
(Evangelische
Karmelmission).
Hierzu sei auch eine von vielenQuellen
geannt: