Justizskandal
20.03.2007 um 22:50Link: www.spiegel.de (extern)
Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran!
Er schlug sie, erdroht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell vonihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlichsei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.
Hamburg - Der Fall klingt zuabwegig, um wahr zu sein: Eine 26-jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich ausden Fesseln ihrer Ehe befreien. Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sieschlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfestenAuseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber derTerror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit,sie umzubringen.
Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - dasgesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26-jährige nicht mehr aussitzen. Sobaldsie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die26-Jährige. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktoberletzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitigeScheidung. Dass die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur einsolcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher.
Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Undmit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterindas vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keineunzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus demSchreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner ausdem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.
Unfassbar. Die Richteringehört sofort abgesetzt. Es kann nicht sein, dass sich eine deutsche Richterin auf denKoran und nicht auf die hier gültigen Gesetzestexte beruft.
Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran!
Er schlug sie, erdroht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell vonihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlichsei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.
Hamburg - Der Fall klingt zuabwegig, um wahr zu sein: Eine 26-jährige Mutter mit zwei kleinen Kindern wollte sich ausden Fesseln ihrer Ehe befreien. Dass ihr Mann, der wie sie selbst aus Marokko stammt, sieschlug, hatte sogar die Polizei festgestellt, als es im Mai 2006 zu einer handfestenAuseinandersetzung in ihrer gemeinsamen Wohnung kam. Der Mann musste ausziehen - aber derTerror ging weiter: Nach der Trennung drohte ihr Noch-Ehemann der jungen Mutter damit,sie umzubringen.
Die schnelle Scheidung schien der einzige Ausweg zu sein - dasgesetzlich vorgesehene Trennungsjahr wollte die 26-jährige nicht mehr aussitzen. Sobaldsie nicht mehr verheiratet sei, werde ihr Mann sie nicht mehr schikanieren, hoffte die26-Jährige. Gemeinsam mit ihrer Anwältin Barbara Becker-Rojczyk stellte sie im Oktoberletzten Jahres beim Frankfurter Amtsgericht deshalb einen Antrag auf vorzeitigeScheidung. Dass die Gewalt und die Morddrohungen einen Härtefall darstellten - nur einsolcher begründet eine vorzeitige Scheidung - schien für Anwältin und Mandantin sicher.
Im Januar aber kam dann ein Brief der zuständigen Richterin vom Amtsgericht. Undmit dem Brief war der Skandal perfekt: Unter Verweis auf den Koran lehnte die Richterindas vorzeitige Scheidungsgesuch ab. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keineunzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", zitiert die "Frankfurter Rundschau" aus demSchreiben der Richterin. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner ausdem marokkanischen Kulturkreis stammen würden.
Unfassbar. Die Richteringehört sofort abgesetzt. Es kann nicht sein, dass sich eine deutsche Richterin auf denKoran und nicht auf die hier gültigen Gesetzestexte beruft.