@RealistinJa, das tut es. Seine sexuelle Empfindungsfähigkeit wird jedenfalls bei weitem niemals die eines unbeschnittenen Mannes sein.
Also, ich bin grundsätzlich für die Verankerung des "Weltrechtsprinzips bei der Genitalverstümmelung".
Sprich, dass Genitalverstümmelung Schutzbefohlener und anderer wehrloser Personen, gleich welchen Geschlechts, von Staats wegen verfolgt wird, gleich, in welchem Land diese schwere Körperverletzung durchgeführt wurde.
Schwierig abzugrenzen wäre die Frage der Beschneidung aus religiösen Gründen (auch wenn wir dies mal mehr, mal minder als barbarisch betrachten). Jedoch wäre hier ein sehr guter Kompromiß denkbar: eine Beschneidung vor der Vollendung des 14. Lebensjahres, mit welchem in Deutschland die vollständige Religionsmündigkeit gegeben ist, sollte aus anderen, als medizinisch einwandfrei abgeklärten Gründen, verboten sein. Ein entsprechender Antrag wäre beim Amtsgericht abzugeben, ggf. könnte man noch ein Gespräch mit einem Jugendpsychologen oder Arzt bezüglich des Ausschlusses eines familiären Zwanges und zur Aufklärung über eventuelle Folgen im Gesetz verankern. In jedem Falle wäre dieser Eingriff von einem Chirurgen vorzunehmen.
Ihr habt es bemerkt.....da hängt ein Klotz am Bein.....vom Weltrechtsgesichtpunkt her....
Deutschland ist ein Zuwandererland. Soll man also die Personen, die nicht schon vor der Beschneidung Ihrer Schutzbefohlenen einen Wohnsitz in Deutschland hatten, bestrafen, wenn Sie dann mit den Kindern einwandern?
Deshalb möchte ich hier einen neuen Aspekt einbringen und mit Euch darüber diskutieren, ob ein aufgeblähtes, legislatives Monster, das schwer durchzuführen und zu kontrollieren ist eine mögliche Lösung darstellt oder ob wir nicht umhin kommen, durch reine Aufklärungsarbeit die "Dummheit" in der Welt auszulöschen.
Einserseit unterschrieben sämtliche Staaten (mit Ausnahme der USA und Somalia) die UN-Kinderrechtskonvention, bei deren konsequenter Anwendung oder wenigstens schon mal die Anwendung der
Artikel 14 (Glaubens, Gewissens und Religionsfreiheit des Kindes),
18 (Verantwortung für das Kindeswohl)
und 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung)
ein Verbot der "unfreiwilligen Genitalbeschneidung im unmündigen Alter" international durchführbar wäre; andererseits ist wohl ein guter Teil der Staaten, die relevant für die Durchsetzung wären, nicht in der UN vertreten (siehe z.B. Liga der arabischen Staaten) und schlußendlich sprechen wir bei dieser Konvention derzeit nur von mehr Schein als Sein.
Wäre es ein gangbarer Weg, die Vergabe von Entwicklungshilfegeldern u. a. auch an die konsequente Verfolgung staatlicher Programme zur Eindämmung der Beschneidungspraktiken zu Koppeln, wie es die - doppelzüngigen - Vereinigten Staaten tun?
Wäre der Weg, den ein Karl-Heinz-Böhm mit seiner Entwicklungshilfeorganisation, den aber mit Sicherheit auch andere karitative Vereinigung gehen, "der" Lösungsansatz?
Dann lasst uns mal konstruktiv diskutieren und arbeiten, nur dann wird ein Schuh zum Wandern d´raus....