Beschneidung im Islam
12.06.2009 um 12:27
ad-rem schrieb: "Die Körperverstümmelung, auch körperliche Verstümmelung genannt, ist eine auf Dauer als einschränkend bzw. nachteilig bewertete Verletzung des biologischen, insbesondere menschlichen Körpers durch äußere Einwirkung. In der Regel bezeichnet der Begriff den Verlust eines oder mehrerer Körperteile ohne Todesfolge, als Synonym zuweilen aber auch andere Körpermodifikationen wie z.B. Deformationen. Körperverstümmelung kann Behinderung nach sich ziehen."
Bei der männlichen Beschneidung kann man daher nicht von Verstümmelung sprechen, da sie weder einschränkend ist, noch als nachteilig zu bewertende Verletzung betrachtet werden kann und auch keine Behinderung darstellt. Bei der weiblichen Beschneidng sieht das, je nach Art aber u.U. schon ganz anders aus.
In Bezug auf die körperliche Unversehrtheit wollte ich mich dann mal bei Wiki schlau machen... Sehr interessant ist, dass es keinen einzigen Artiekl über die Begriffserklärung "Versehrt" gibt. Auch unter "Kriegsversehrtheit" keine Eintragung.
Dann habe ich mal in meinem Buch-Lexikon nachgeschlagen:
versehren: sehr beschädigen, verwunden
Versehrte: Körperbeschädigter, Krüppel
Versehrtenstufe: Grad der Körperbehinderung
Versehrtheit: Körperbeschädigung durch Verwundung
Es geht also mehr in Richtung Beschädigung durch Verwundung und einhergehend damit in Richtung Behinderung bis hin zum Krüppel, zumindest per Definition.
Es sind aber die männlich Beschnittenen weder Beschädigt (da ja kein Schaden auftritt) noch Behindert (da es nicht hinderlich ist)und als Krüppel kann man sie erst Recht nicht bezeichnen, ausser man will absichtlich beleidigen oder provozieren. Eine Verwundung ist zwar gegeben, aber das ist bei allen körperlichen Eingriffen der Fall, es handelt sich allerdings nicht um eine bleibende Verwundung die zu Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Beschädigungen führt und jemanden schon mal gar nicht zum Krüppel macht. Insofern kann man eigentlich auch nicht von körperlicher Versehrtheit sprechen. Wohl gemerkt ist das bei der weiblichen Beschneidung anders zu beurteilen.
Zu den UN-Kinderkonventionen:
Präambel der Konvention: "...das Kind ... insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt bedarf."
Art. 19: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten .... Maßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher .... Gewaltanwendung .... zu schützen."
Art. 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle .... Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."
Der rechtliche Schutz müsste erst einmal schon vor der Geburt beginnen und damit ist schonmal grundsätzlich jede Form von Abtreibung gegen die Konvention. Da geht man aber, was die Tötung eines Ungeborenen angeht in der Gesellschaft heute nicht so zimperlich vor, wie etwa bei der Abtrennung eines Häutchens. Da finde ich ist aber der Schutz des ganzen werdenden Menschen vor dem Tod durch Abtreibung doch wohl wesentlich notwendiger und höher zu bewerten als etwa vor der Abtrennung eines Häutchens.
Im weiteren geht es um einen "angemessenen" Schutz - ich liebe solche Wörter, denn was ist "angemessen"? - Das bietet mal wieder einen gewissen Spielraum für Interpretationen.
Dann geht es um den Schutz vor jeder Form der "körperlichen Gewaltanwendung." Da muss ich sagen, dürfte man ein Kind nichteinmal mehr zum Arzt schicken... Jeder Eingriff am Körper stellt in gewisser Weise eine art körperlicher Gewaltanwendung dar, selbst eine Spritze. Hier wird ja noch nichteinmal zwischen einer medizinisch notwendigen oder anderen Arten unterschieden ! Jede Art wird hier verurteilt - und das kann man unmöglich umsetzen, hier ist Nachbesserungsbedarf angesagt !
Schließlich geht es um die "gesundheitliche Schädigung" durch überlieferte Bräuche, die abzuschaffen sind. Eine gesundheitliche Schädigung tritt bei der männlichen Beschneidung aber nicht auf, bei der weiblichen hingegen kann das durchaus zutreffen.
Fazit: Es ist weder eine Verstümmelung, noch eine Verkrüppelung, es ist keine Behinderung, es ist keine Beschädigung und wenn es eine körperliche Gewaltanwendung ist, dann darf man überhaupt keinen Arzt mehr konsultieren, dann ist Piercing, Ohrringstecken, Tätowieren und dergleichen auch eine körperliche Gewaltanwendung und steht damit ebenfalls im Widerspruch zu den UN-Kinderkonventionen. Und über Abtreibung, die bis zu einem gewissen fortgeschrittenen Stadium noch als legal angesehen wird, brauchen wir dann auch nicht mehr zu diskutieren. Da sieht man ständig drüber hinweg, aber wenn es um die Entfernung eines Häutchens geht, da werden urplötzlich alle Register gezogen... Und zwar von denen, die es gar nicht betrifft !
melden
Beschneidung im Islam
12.06.2009 um 19:55
nein,
aus diesem thread bin ich noch lange nicht raus
die beschneidung des muslimischen mannes ist also ein zeichen überlegenen glaubens,
nichts anderes lassen die statements unserer muslimischen user zu
und das ist mir zu billig
buddel
1x zitiertmelden
Beschneidung im Islam
12.06.2009 um 21:03
Lassen wirs also gut sein,
wobei wir ein Gedenkminute für alle jene einlegen, denen man früher für den Beruf des Harem-Wächters, wie bei kleinen Schweinen die Hoden entfernt hat.
melden
Beschneidung im Islam
12.06.2009 um 21:12
Ja, und das war auf keinen Fall eine Beschneidung.
melden
Beschneidung im Islam
13.06.2009 um 06:07
im übrigen
finde ich deinen beifall zu fabianos text unsinnig.
ein sammelsurium threadferner inhalte,
die weibliche beschneidung kommt mal wieder vor,
piercing, ohrringstechen, tatoos,
schutz vor der geburt,
ärztliche eingriffe,
abtreibung....
warum nicht krieg und terror ?
der text ist keine klarstellung
und wenn fabiano jetzt auf ein mal die exakte definition von "verstümmelung"
präsentiert
ändert das nichts daran,
dass es keinen stichhaltigen grund für die männliche beschneidung im islam gibt,
zumindest ist keiner der beteiligten user
in der lage,
mir einen zu nennen.
und kommt mir nicht mit "hätteste den thread mal gelesen"
buddel
melden
Beschneidung im Islam
13.06.2009 um 10:21
Wenn Fabiano jetzt auf einmal die exakte Definition von Verstümmelung präsentiert, dann ist damit hoffentlich ein für alle mal auch klar, dass die männliche Beschneidung keine Verstümmelung ist. Ich habe lediglich Eure Gegenargumente mal etwas näher beleuchtet und dabei festgestellt, dass da in Wirklichkeit nichts hinter ist !
Die Beschneidung im Islam geht genauso auf den Glaubensvater aller drei großen Weltreligionen zurück, auf Abraham. Interessant hierbei ist nämlich die Feststellung, dass die Juden, deren Beschneidung ebenfalls auf Abraham zurück geht, die Knaben etwa nach acht Tagen beschneiden, weil der 2. Sohn Abrahams da gerade sozusagen frisch auf die Welt gekommen ist, während sein 1. Sohn schon etwa 10 - 12 Jahre alt war. Das kann man in der Bibel nachlesen. Es wurde dann auch der 1. Sohn gleich mitbeschnitten. Und genau diese Praxis, entsprechend dem Alter der beiden Söhne Abrahams findet sich auch entsprechend bei der muslimischen und bei der jüdischen Beschneidung bis heute wieder. Während bei den Juden die Beschneidung, gemäß des Isaaks etwa um den 8. Tag nach der Geburt vollzogen wird, wird sie bei den Muslimen etwa so zwischen dem 10. und 12. Lebensjagr, gemäß des Ismael vollzogen - Wohl gemerkt in der Regel hat sich diese Praxis eingebürgert und darin liegt auch ein Nachweis, dass beide Religionen ihre Bescheidung auf Abraham zurück führen.
So und wenn man jetzt nicht nachvollziehen kann dass die Muslimische Beschneidung genauso auf Abraham zurück zu führen ist wie die Jüdische und weiterhin meint, beim Islam sei das nicht nachvollziehbar, bei den Juden aber wohl, der möge seine Einwände jetzt mal vorbringen oder für immer schweigen. :D
1x zitiertmelden
Beschneidung im Islam
13.06.2009 um 15:53
Es gibt ja in D ne Art implizite Einwilligung in Körperverletzung, bspw. beim Arztbesuch oder BDSM, warum aber können es sich die Religionen rausnehmen, nach eigenem Gusto an jemandem rumzuschnippeln, wies ihnen beliebt? Wenn ich meinen Tischnachbarn damals mit nem Zirkel angepiekst hätte, wär ich wegen Körperverletzung drangekommen.
Ach, scheiß auf Menschenrechte. Art 2 (2) GG wird überbewertet.
melden
Beschneidung im Islam
13.06.2009 um 20:15
Auf den Einwand, ein Kind dürfe keinen religiös-motivierten körperlichen Eingriffen ausgeliefert werden, scheint hier ja niemand einzugehen.
Einen roten Punkt auf der Stirne kann man abwaschen.
Die Taufe kann man vergessen.
Aber ein beschnittener Penis begleitet einem das ganze Leben. Jedes mal wenn man ihn sieht, kommt einem wieder in den Sinn, wieso man beschnitten wurde.
Was ist, wenn ein Muslim nichts mehr vom Islam wissen möchte?
Vielleicht möchte er gar nichts mehr mit Religionen zu tun haben oder zu einer anderen Religion wechseln. Der beschnittene Penis wird ihm dann immer wieder den Islam ins Gedächtnis rufen.
melden
Beschneidung im Islam
13.06.2009 um 20:59
Leudz,
es ist doch wirklich lächerlich auf der Beschneidung so sehr rumzuhacken, NUR weil das von Muslimen praktiziert wird. Plötzlich ist das dann auch noch Verstümmelung :D
habt ihr vielleicht mal überlegt das man auf behördlicher Ebene sehr viel erfolgreicher sein könnte, als ausschließlich durch rumsabbeln? ;)
melden
Beschneidung im Islam
14.06.2009 um 11:09
....also bedenke, wenn du um die Ecke eine türkische Salami kaufst, wer weiß was dann alles drin ist. Schließlich ist der Rest noch gut und kein Schweinefleisch... :-)
melden