Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet
09.01.2005 um 19:31Hallo!
Die Schilderungen der sogenannten Nachtodeserfahrungen beinhalten unter anderem eine Lebensrückschau, in der man üblicherweise seine negativen Verhaltensweisen aus der Perspektive desjenigen, zu dem man negativ war, erlebt.
Gehen wir im Folgenden also davon aus:
- es gibt ein Leben nach dem körperlichen Tod
- es gibt an diesem Übergang von diesseiter zur jenseitigen Welt eine Ablegung von Rechenschaft, oder zumindest eine Art von Konfrontation mit den eigenen negativen Verhaltensweisen
Ich stelle mir diesbezüglich oft die Frage, inwiefern sich die Justiz bzw. die Strafgesetzgebung usw. selbst schuldig macht, weil sie - über mögliche geistige Gesetze hinweg - über andere richtet. Es könnte doch theoretisch sein, dass aus religiöser bzw. spiritueller Sicht eine Gefängnisstrafe für diejenigen, die sie anordnen und für die, die sie ausführen, problematisch ist. Natürlich, das Argument zählt, dass man in erster Linie den Bürgerinnen und Bürger und dann natürlich auch dem Gefangenen neue Straftaten ersparen will, was auch aus geister Sicht gerechtfertigt erscheint. Aber dann könnte jegliche Unterlassung von Resozialisierung etc. ebenfalls problematisch sein. Aus geister Sicht kann man dies als unterlassene Hilfeleistung, als nicht gelebte Nächstenliebe, werten. So gesehen müssten wir dafür einstehen, dass die Möglichkeiten, die Anwendungshäufigkeit sowie die Effektivität der Resozialisierung ausgebaut werden. Ich denke da unter anderem an Hypnose. Wenn durch hypnotische Wirkungen zum Beispiel Brandblasen an Hautstellen entstehen, obwohl gar kein Feuer und keine Glut im Spiel sind, sondern lediglich Suggestionen, so müsste es auch möglich sein, mittels solchen Suggestionen in die Psyche von Straftätern in positivem Sinne einzugreifen - gerade ja auch, weil es sich bei der Hypnose um eine psychische Methode handelt. Im Idealfall verhindert eine Gesellschaft möglichst viele Straftaten bzw. Straftäter natürlich durch materiellen und vor allem geistigen Wohlstand, also allgemeine Zufriedenheit.
Zurück zum Ausgangspunkt: Jesus Christus, den ich als spirituell hochentwickeltes Wesen sehr schätze, sagte ja einst, man solle nicht richten, damit man selbst nicht gerichtet würde. Sollte dies generell, also auch für Menschen gelten, die sich etwas zu schulden haben kommen lassen, so könnte man den vorgenannten Spruch komplettieren:
"Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Meint ihr, richten zu müssen, so bringt den von euch Gerichteten auf den rechten Weg, damit ihr nicht vom rechten Weg abkommt."
Viele Grüsse,
Mystisidis
Die Schilderungen der sogenannten Nachtodeserfahrungen beinhalten unter anderem eine Lebensrückschau, in der man üblicherweise seine negativen Verhaltensweisen aus der Perspektive desjenigen, zu dem man negativ war, erlebt.
Gehen wir im Folgenden also davon aus:
- es gibt ein Leben nach dem körperlichen Tod
- es gibt an diesem Übergang von diesseiter zur jenseitigen Welt eine Ablegung von Rechenschaft, oder zumindest eine Art von Konfrontation mit den eigenen negativen Verhaltensweisen
Ich stelle mir diesbezüglich oft die Frage, inwiefern sich die Justiz bzw. die Strafgesetzgebung usw. selbst schuldig macht, weil sie - über mögliche geistige Gesetze hinweg - über andere richtet. Es könnte doch theoretisch sein, dass aus religiöser bzw. spiritueller Sicht eine Gefängnisstrafe für diejenigen, die sie anordnen und für die, die sie ausführen, problematisch ist. Natürlich, das Argument zählt, dass man in erster Linie den Bürgerinnen und Bürger und dann natürlich auch dem Gefangenen neue Straftaten ersparen will, was auch aus geister Sicht gerechtfertigt erscheint. Aber dann könnte jegliche Unterlassung von Resozialisierung etc. ebenfalls problematisch sein. Aus geister Sicht kann man dies als unterlassene Hilfeleistung, als nicht gelebte Nächstenliebe, werten. So gesehen müssten wir dafür einstehen, dass die Möglichkeiten, die Anwendungshäufigkeit sowie die Effektivität der Resozialisierung ausgebaut werden. Ich denke da unter anderem an Hypnose. Wenn durch hypnotische Wirkungen zum Beispiel Brandblasen an Hautstellen entstehen, obwohl gar kein Feuer und keine Glut im Spiel sind, sondern lediglich Suggestionen, so müsste es auch möglich sein, mittels solchen Suggestionen in die Psyche von Straftätern in positivem Sinne einzugreifen - gerade ja auch, weil es sich bei der Hypnose um eine psychische Methode handelt. Im Idealfall verhindert eine Gesellschaft möglichst viele Straftaten bzw. Straftäter natürlich durch materiellen und vor allem geistigen Wohlstand, also allgemeine Zufriedenheit.
Zurück zum Ausgangspunkt: Jesus Christus, den ich als spirituell hochentwickeltes Wesen sehr schätze, sagte ja einst, man solle nicht richten, damit man selbst nicht gerichtet würde. Sollte dies generell, also auch für Menschen gelten, die sich etwas zu schulden haben kommen lassen, so könnte man den vorgenannten Spruch komplettieren:
"Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Meint ihr, richten zu müssen, so bringt den von euch Gerichteten auf den rechten Weg, damit ihr nicht vom rechten Weg abkommt."
Viele Grüsse,
Mystisidis