Ausgeliefert! Leiharbeit und Arbeitsverhältnisse bei Amazon
16.02.2013 um 19:57ich kann aus persönlicher Erfahrung nur raten sich direkt bei amazon vorzustellen.
theone2013 schrieb: Ein Mindestlohn von 10 Euro oder 10,50 Euro Netto wären mal super. Was auch möglich wäre wenn die Manager keine Millionen Summen im Jahr kassieren würden.Ich bin der Meinung, die Leiharbeitsfirma verdient sich die goldene Nase daran.
.lucy. schrieb:bis das Geld unten ankommt bei den Arbeitern , ist nicht mehr so viel übrig, jedenfalls nicht mehr das, was die Firma X für die arbeit bezahltund genau dies kann mittels des o.g. modells vermieden werden, aber wenn auch der auftraggeber auf ausbeutung/ausnutzung aus ist, ist im dies scheiß egal, dann gibt er einen enorm niedrigen verrechnungssatz vor und wenn es voll zu lasten des zeitwerkers geht juckts ihm dann auch nicht bzw. nimmt es billigend in kauf..... also nix mit fürsorgepflicht, und genau darum gehts:
waage schrieb:ist generell so, dass der vertragsführer bzw. auftraggeber erstrangig offenlegen sollte, aber kennst du nun die vereinbarung, da du ja behauptest, dass amazon keinerlei verantwortung trägt?Ich weiß nicht wie der Vertrag zwischen Amazon und der Leiharbeitsfirma aussieht.
waage schrieb: ach und eurer auftraggeber hat dann die in rechnung gestellten stunden/tage nach verdacht freigegeben und bezahlt?!Nehmen wir das Beispiel Büroreinigung
amoniak schrieb:Wie kommst du nur auf sowas, hat dir das deine Leiharbeitsfima eingeredet ?was ?
§ 6 ArbeitszeitMan lese und staune der Amazon ist verpflichtet die Daten aufzunehmen sprich Dienstzeiten und Anwesenheit.
Für die Dauer der Überlassung unterliegen die Leiharbeitnehmer der in dem Betrieb des Entleihers geltenden Arbeitszeit.
Bei Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit ist der Entleiher verpflichtet, dem Verleiher unverzüglich eine
entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
§ 7 Abrechnung, Zahlung und Anpassung der Verrechnungssätze
1. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der von dem Entleiher abzuzeichnenden Tätigkeitsnachweise der Leiharbeitnehmer.
Hierin sind alle Stunden zu bescheinigen, die der Leiharbeitnehmer dem Entleiher zur Arbeitsleistung zur Verfügung stand,
sowie etwaige Fehlzeiten. Werden die Arbeitszeiten der entliehenen Arbeitnehmer elektronisch erfasst, erfolgt die
Abrechnung aufgrund der hierzu ermittelten und übersandten Daten.
2. Sofern gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen eine Erhöhung der Lohn- und/oder Lohnnebenkosten zur Folge
haben (z.B. Tariflohnerhöhungen, tariflicher einsatzbezogener Zuschlag ab einer bestimmten Einsatzdauer oder
Einführung/Änderung von tariflichen Branchenzuschlägen), ist der Verleiher berechtigt, den vereinbarten Verrechnungssatz
im billigen Ermessen anzupassen.
3. Der Entleiher tritt sicherheitshalber seine aus dem Überlassungsverhältnis entstehenden Forderungen gegenüber seinen
Auftraggebern/Kunden unwiderruflich an den Verleiher ab.
4. Ein Recht des Kunden auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Verleiher besteht nur, sofern seine
Forderung gegen den Verleiher rechtskräftig festgestellt wurde oder vom Verleiher nicht bestritten wird.
theone2013 schrieb:Jede Leiharbeitsfirma verdient sich eine Goldene Nase das Sie knapp knapp die hälfte des Lohns kassieren. Egal bei welcher FirmaRichtig, sie machen quasie nichts, außer halt mit zu kassieren und das meistens auch noch die arbeiter zu verarschen und zusätzlich rechtswiedrige auszubeuten.
theone2013 schrieb:Jede Leiharbeitsfirma verdient sich eine Goldene Nase das Sie knapp knapp die hälfte des Lohns kassieren. Egal bei welcher Firmaalso bitte, bei aller kritik an dem perfiden modell, du kannst doch dieser aussage kein "richtig" attestieren!!