Tyon schrieb:Männliche Beschneidung ist keine Körperverletzung oder gar Verstümmelung.
Einfach nur lächerlich als wenn ein Landgerichtsurteil in Köln die Kultur einer 3500 und einer 1400 Jahren alten Religionen und Kulturen verändern könnte.
Das ist etwas zu kurz gedacht. bzw. ist die Problematik an der Sache ausschließlich, wo die Grenze gezogen wird.
Wenn einem 5-jährigen die Vorhaut allein aus religiösen Gründen entfernt wird, soll es in Ordnung sein?
Wie sieht es aus, wenn es ein Orläppchen wäre? Ein Fingerglied? Ein Zwangsohrring? Eine Tätowierung?
Wo willst Du die Grenze ziehen?
Ich finde, ein irreversibler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist eine Körperverletzung. Das Kind ist nach dem Eingriff dauerhaft nicht mehr unversehrt.