Ayashi
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Deutschland muss Kindergeld an polnische Saisonarbeiter zahlen
02.05.2014 um 12:18Saturius schrieb:Das "zustehende" Kindergeld sollte den Lebensunterhalungskosten im Aufenthaltsland der Kinder angepasst werden. Oder noch genauer, wo sie ihren "dauerhaften Wohnsitz begründen" (juristisch ausgedrückt)von mir aus!