robert-capa schrieb:solange es immer noch ewig gestrige gibt die ihre hetze verbreiten und zu hass aufrufen ist dieses gesetz meiner meinung nach notwendig.
da ist doch ein fehler in der logik. wir kommen durch dieses gesetz ganz klar in konflikt mit unserem grundgesetzt. meinungsfreiheit wird hier verletzt.
Wikipedia: Meinungsfreiheit#Grenzen .28Schranken.29 der Meinungsfreiheit: Art..C2.A05 Abs..C2.A02 GG"Problematisch ist aber der Fall des § 130 Abs. 4 StGB.
TextDanach wird mit Freiheitsstrafe bedroht, wenn jemand öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung[4] festgestellt, dass dieses Gesetz, auch wenn es kein allgemeines Gesetz sei, mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar sei."es wäre doch echt möglich dass jemand KEIN nazi ist und dennoch den holocaust anzweifelt, weil er evtl. verschwörungstheoretiker ist oder weil sein großvater es ihm erzählt hat oder oder oder...
naja...aber dieser gute mann hier hat recht:
Toreador74 schrieb:Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen sind hier ziemlich fehl am Platze...erstens haben da alle Dreck am Stecken und zweitens geht es doch überhaupt nicht darum.