@allAlles schön und gut, vor allem auch richtig und wichtig.
@Rho-ny-theta hat natürlich wiedermal übertrieben und hier eine kleine Dissertation zum Besten gegeben. Hervorragender Beitrag.
@def ich frage mich ernsthaft wo du wohl leben könntest. Ich kenne jeden einzelnen der beschriebenen Fälle und zwar nicht aus dem Fernseher. Sowas ist alles andere als selten. Leider.
Aber hier geht es um das Strafmaß für Kinderschänder. Ich hoffe doch, dass uns allen bewusst ist, dass es sich bei solchen nicht "nur" um Vergewaltiger handelt, die sich möglichst schwache Opfer aussuchen, sondern (nicht selten) um schlicht ergreifend psychisch kranke Menschen.
Und ehrlich gesagt habe ich hier so meine Bauchschmerzen. Hier muss man sich nicht nur über das Strafmaß Gedanken machen, sondern auch um die Zeit danach.
Die Summe der psychologischen Gutachten, deren Prognosen sich anschließend leider als falsch herausstellten dürfte höher sein als der K1.
Als geheilt Entlassene waren plötzlich doch nicht geheilt. Und das kanns mMn echt nicht sein.
Entweder müssen da die wissenschaftlichen Beurteilungs- Standards deutlich enger geschnürt werden, oder was weiß denn ich.
Mir personlich ist das Wohlergehen meiner Nichten jedenfalls deutlich wichtiger als das Recht auf Freiheit eines Gewaltverbrechers. Vor allem dann, wenn man letzte Zweifel nicht komplett beseitigen kann. Und das kann mEn kein Psychologe!
Unabhängig vom etwaigen Strafmaß muss die Justiz die Bevölkerung schützen. Die EU und der Gerichtshof für Menschenrechte sehen das aber leider anders und hat durch nationale Gerichte verhängte anschließende Sicherheitsverwahrung für unzulässig erklärt.
Mir gefällt das nicht. Nicht mal ein bisschen.