@Rho-ny-thetaHmmm... mit deiner Erklärung könntest du nicht unrecht haben - ist das beste Statement zu der Frage, das ich hier gelesen habe.
@WüC
habe-fertig schrieb:Als geheilt Entlassene waren plötzlich doch nicht geheilt. Und das kanns mMn echt nicht sein.
Gegenbeispiel: als für gesund befundene Patienten waren so manches doch nicht gesund, sondern hatten schwerwiegende Erkrankungen, die von der Medizin als Psychosomatik abgetan und behandelt wurden. Und das kanns mMn echt nicht sein. Kommt aber nunmal vor - und das nicht zu selten.
Du rufst nach einer gesetzl. garantierten Lebensrisiko-Ausschlussversicherung und einer totalen Sicherheit, die blanke Utopie ist. Es gab sie nie und es wird sie nie geben.
habe-fertig schrieb:Entweder müssen da die wissenschaftlichen Beurteilungs- Standards deutlich enger geschnürt werden, oder was weiß denn ich.
Der Mensch ist nunmal keine berechenbare Maschine, kein digital analysierbarer Automat, der sich unter Ausschluss aller Risikofaktoren sicher wissenschaftlich beurteilen läßt. Man kann sich nur versuchen, in einer Beurteilung anzunähern - mehr ist nicht möglich. Damit müssen wir Menschen nunmal leben.
habe-fertig schrieb:Mir personlich ist das Wohlergehen meiner Nichten jedenfalls deutlich wichtiger als das Recht auf Freiheit eines Gewaltverbrechers.
Deine Nichten interessieren hier nicht!
Nebenbei bemerkt ist das ein Widerspruch niedrigster, weil egoistischster, Beweggründe, denn damit sagst du nichts anderes aus, als "Menschenrechte ja für mich und meine Interessen - die anderer interessieren mich nicht und soweit sie meinen Interessen entgegenlaufen, sind sie anderen abzusprechen". So läuft eine zivilisierte, rechtsstaatliche Gesellschaft nunmal nicht!
habe-fertig schrieb:Vor allem dann, wenn man letzte Zweifel nicht komplett beseitigen kann. Und das kann mEn kein Psychologe!
Zweifel dieser Art und Vermutungen sind aber keine Basis für einen solch massiven Eingriff, wie dem Freiheitsentzug. Zumindest nicht dann, wenn du dich hier nicht in einer Bananenrepublik wissen willst.
habe-fertig schrieb:Unabhängig vom etwaigen Strafmaß muss die Justiz die Bevölkerung schützen. Die EU und der Gerichtshof für Menschenrechte sehen das aber leider anders und hat durch nationale Gerichte verhängte anschließende Sicherheitsverwahrung für unzulässig erklärt.
Mir gefällt das nicht. Nicht mal ein bisschen.
Da hast du aber etwas gründlich falsch verstanden, denn es ging in dem Zusammenhang juristisch um etwas ganz anderes. Das von dir hier angegriffene Urteil des EGMR war absolut richtig und notwendig und bezog sich auf den Vertrauensschutz in Zusammenhang mit der Sicherheitsverwahrung, den deutsche Gerichte den Verurteilten rechts- und verfassungswidrig versagten. Sowas ist ein absoluter Unzustand!