Härtere Strafen für Kinderschänder?
02.03.2013 um 08:371. Vertreter des Rechts sind dazu verpflichtet es selbst nicht zu brechen.
2. Kann man einen die Menschenrechte nicht absprechen.
Einige haben eine komische Auffassung vom Recht. Es ist kein Garant für absolute Sicherheit, sondern ein Versprechen des Staates, oder der jeweiligen Institution, Menschen die es brechen dafür zu bestrafen. Demnach ist das ganze Gerede aller: "Er hat dem Opfer ja auch seiner Rechte beraubt!" totaler Blödsinn, da der Täter nicht den Staat vertritt. Somit hat jeder sein Recht behalten. Dem Opfer wird Fürsorge und Schutz garantiert. Dem Täter wird eine Bestrafung garantiert. Wie diese Strafe aussieht, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Eine Bestrafung, herausgehend aus einem Recht, darf dieses aber nicht verletzen. Zumal es ehr um die Frage geht, die richtige Bestrafung zu finden und nicht die Schärfe. Demnach habe ich für NEIN gestimmt.
2. Kann man einen die Menschenrechte nicht absprechen.
Einige haben eine komische Auffassung vom Recht. Es ist kein Garant für absolute Sicherheit, sondern ein Versprechen des Staates, oder der jeweiligen Institution, Menschen die es brechen dafür zu bestrafen. Demnach ist das ganze Gerede aller: "Er hat dem Opfer ja auch seiner Rechte beraubt!" totaler Blödsinn, da der Täter nicht den Staat vertritt. Somit hat jeder sein Recht behalten. Dem Opfer wird Fürsorge und Schutz garantiert. Dem Täter wird eine Bestrafung garantiert. Wie diese Strafe aussieht, muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Eine Bestrafung, herausgehend aus einem Recht, darf dieses aber nicht verletzen. Zumal es ehr um die Frage geht, die richtige Bestrafung zu finden und nicht die Schärfe. Demnach habe ich für NEIN gestimmt.