Das Gefängnis als Kur?
03.08.2011 um 17:19Die Sicherungsverwahrung ist keine weitere Strafe für den Täter.
Sie ist eine "Sicherung" der Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten,
die von ihm zu befürchten sind.
Wenn der Täter das als Strafe ansieht, ist das seine Sache.
Sie ist eine "Sicherung" der Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten,
die von ihm zu befürchten sind.
Wenn der Täter das als Strafe ansieht, ist das seine Sache.