§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1.belohnt oder
2.in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.htmlhttps://www.youtube.com/watch?v=RMp0BhpOUmMNach meinem juristischen Verständnis hat sich die Bundeskanzlerin schuldig gemacht. Es hat schon einen Grund warum es bei uns keine Todesstrafe gibt. Aus dem Grund dürfen wir uns auch nicht öffentlich freuen, wenn ein Lynchmord geschieht.
Sperrt die Frau weg, damit sie nicht noch mehr Unheil anrichten kann.