Muslim will keinen Alkohol einräumen
23.02.2011 um 14:54Die Kündigung ist meiner Meinung nach gerechtfertigt. Das gehört ja schließlich zum normalen Tätigkeitsfeld.
Ebenso kann es als Verstoß gegen die Religionsfreiheit angesehen werden. Schließlich wird durch seine Weigerung das Recht des Ladeninhabers, von Religion und religiösen Regelungen verschont zu bleiben, beeinträchtigt.
Außerdem wäre das dann wahrscheinlich erst der Anfang einer ganzen Klagewelle:
- Keine Bedienung von weiblicher Kundschaft oder von "Ungläubigen",
- kein Kontakt mehr mit Produkte, die Schweinefleisch enthalten (egal ob frisch oder als Teil eines Fertigproduktes),
- Weigerung des Lebensmittelverkaufes bzw. deren Berührung während des Ramadans,
Ich glaube, hier versucht nur jemand, sich auf Kosten des Gleichbehandlungsgesetzes zu bereichern oder ist schlicht und ergreifend zu Faul zum arbeiten.
Ebenso kann es als Verstoß gegen die Religionsfreiheit angesehen werden. Schließlich wird durch seine Weigerung das Recht des Ladeninhabers, von Religion und religiösen Regelungen verschont zu bleiben, beeinträchtigt.
Außerdem wäre das dann wahrscheinlich erst der Anfang einer ganzen Klagewelle:
- Keine Bedienung von weiblicher Kundschaft oder von "Ungläubigen",
- kein Kontakt mehr mit Produkte, die Schweinefleisch enthalten (egal ob frisch oder als Teil eines Fertigproduktes),
- Weigerung des Lebensmittelverkaufes bzw. deren Berührung während des Ramadans,
Ich glaube, hier versucht nur jemand, sich auf Kosten des Gleichbehandlungsgesetzes zu bereichern oder ist schlicht und ergreifend zu Faul zum arbeiten.