@Chefdecuisine Dann kannst du doch sicher über eine kurze Suche beo google zahlreiche Fälle präsentieren, wo im öffentlichen Leben unbekannte Leute des Plagiats überführt wurden und drakonisch bestraft wurden. Bedenke aber, um vergeichbare Fälle zu haben müssen es leute sein, die durch ihr Plagiat einen wirtschaftlichen Schaden erzeugt haben.
Wer soll den der Ankläger sein und weswegen wird angeklagt ?
Betrug, ja. Ist strafrechtlich relevant. Aber der Nutzen/Schaden ist im Allgemeinen sehr gering und der Vorsatz muss auch noch bewiesen werden.
Urheberrecht, da muss der Urheber Anklage erheben. Und der Stress ist es kaum einem betroffenen Autoren wert wegen ein paar € Schadensersatz.
Ein Plagiat wie es Guttenberg begangen hat ist eben strafrechtlich kaum relevant. Und genau so hat das gericht auch entschieden. Nicht, weil es der Guttenberg war, sondern weil es einfach so ist.