@Jacques1 entschuldige bitte die verspätete antwort
ich geb dir im großen und ganzen recht , nur zu dem punkt mit den kindern möcht ich was hinzufügen.
meine meinung ist das sich die erziehung ab einen bestimmten alter , ich geh mal von dem alter der einschulung aus , mit straftaten und verbrechen als teil unserer gesellschaft beschäftigen sollte um bei den kindern grundsätzlich ein gefühl dafür zu schaffen ,das ein verbrechen oder eine straftat nicht nur teil der gesellschaft ist sondern auch durch benachteiligung und menschlicher eigenschaften eine folge des gesellschaftlichen miteinanders ist .
in späteren klassen sollte die nähe zu verbrechen eeh schon beiläufig vorhanden sein und vielmehr diskutiert werden anstatt in höheren klassen mal einen gerichtstermin beizuwohnen und sich eine stunde damit zu beschäftigen.
das problem , da stimm ich dir zu liegt zum großen teil im gesellschaftlichen umgang oder deren ignoranz gegenüber übler familienverhältnisse oder eigentlich schon früherkennbaren merkmalen bei nachbarn oder bekannten.
was die resozialisierung angeht ist doch das einzige ziel wieder unbeaufsichtigt leben zu können , in manchen fällen ist der prozess dahin wirksam für ein legales leben , in anderen fällen halt nur eine etappe zum angesprochenen ziel .
mag sein das es da fortschritte gibt nur glaub ich leider das sie eine sicherungsverwahrung nicht abfedern kann . ob in der suicherungsverwahrung eine resozialisierung greifen kann mag unter den aspekt des freiheitswillen jeder der insassen höchst fraglich sein, eben wegen der möglichkeit sich zu täuschen über den jenigen der einen gutachter vorsitzt.
diese gutachter sind übrigens nur mal angemerkt in leichterer vollzugsform in person des psychologen auch zu täuschen mit überdachten antworten des straftäters.